AWO Sachsen fordert Regelung zur Rückerstattung von Elternbeiträgen

Unsere Pädagogische Fachkräfte haben in den letzten Wochen große Kraftanstrengungen unternommen, um Hygieneanforderungen umzusetzen und dabei einen möglichst normalen Kita- und Hort-Alltag aufrecht zu erhalten.
Jedoch immer mehr Einrichtungen kommen an Ihre Grenzen: Durch akuten Personalmangel durch hohen Krankenstand sowie Quarantänemaßnahmen kommt es faktisch in allen Einrichtungen zu verkürzten Öffnungszeiten, zur Schließung von Gruppen oder der ganzen Einrichtung. Eltern müssen jedoch den vollen Beitrag für die Betreuung leisten, der vertraglich vereinbart wurde. Die Rückerstattung der Elternbeiträge für Zeiten des Betreuungsausfalls aufgrund von Situationen wie der jetzigen ist nicht vorgesehen, da die Kosten der Einrichtung weiterlaufen und auch eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhebung der Elternbeiträge besteht. Die Kommunalen Beitragssatzungen sehen keine Erstattungen wegen vorübergehender Betreuungsausfälle vor.
 
Freie Träger – die über die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen in Sachsen stellen – verfügen weder über die Entscheidungskompetenz noch über Rücklagen, um die Elternbeiträge selbst zu erstatten. Das führt zu Recht zu Unverständnis und Wut bei den Eltern, insbesondere, da kein Ende der angespannten Lage in Sicht ist.
 
Die AWO Sachsen fordert daher deutlich von der sächsischen Regierung: Die Finanzierung der Elternbeiträge muss endlich klar geregelt und eine unbürokratische Lösung für die Rückerstattung von Elternbeiträgen gefunden werden!