Neue Hygienevorschriften für unsere Einrichtungen

Pandemische Regelungen werden immer mehr gelockert und bringen Erleichterungen in unseren Alltag zurück. Seit gestern gelten neue Hygienevorschriften zur Test- und Maskenpflicht, über die wir Sie kurz informieren möchten.

Ab sofort entfallen die Testpflichten für alle Besucher und die Mitarbeiter in unseren Altenpflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Ohne die Notwendigkeit der Maskenpflicht in Frage zu stellen: Für unsere Mitarbeiter und Bewohner freuen wir uns, dass endlich die Pflicht zum Tragen einer Maske am Arbeitsplatz entfällt. Jetzt können unsere Bewohner sich auch wieder über ein freundliches Lächeln der Mitarbeiter freuen und auch die an Demenz erkrankten Bewohner können dann wieder die Mimik der Mitarbeiter erkennen, was gerade für diese Personengruppe bei der gemeinsamen Kommunikation essentiell ist.

Bitte beachten Sie aber dennoch, dass für Besucher derzeit noch eine FFP2-Maskenpflicht bis zum 07.04.2023 besteht. Dann werden wir schauen, inwieweit diese Regelung auch noch wegfallen wird. Wir informieren Sie dazu.

Wir bitten um Ihr Verständnis wünschen Ihnen und unseren Mitarbeitern für die bald beginnende Frühlingszeit alles Gute und besonders viel Gesundheit.