AKTUELLE MAßNAHMEN zum Schutz der Menschen in unseren Einrichtungen

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:

Es wird ein Besuchsverbot für alle Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen.

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche. 

Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.


Beitrag vom 12.03.2020:

Aufgrund der Häufung von Infektionskrankheiten, insbesondere des Coronavirus und zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen, hat die AWO Oberlausitz eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten.

Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Besuch verschoben werden kann.  
  • Beachten Sie die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie, wenn vorhanden, die Möglichkeit zur Händedesinfektion in den Einrichtungen.
  • Beachten Sie die Aushänge in den jeweiligen Einrichtungen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung!