Hier finden Sie alle alten Beiträge zum Coronavirus und zu den entsprechenden Maßnahmen in unseren Einrichtungen nach Fachbereichen und Themen sortiert.
Fachbereich Kindertagesstätten
BEITRAG vom 20.01.2020, 13:15 uhr
Die Quarantäne der Notbetreuungsgruppe ist aufgehoben.
BEITRAG vom 08.01.2020, 12:00 uhr
Durch das Gesundheitsamt wurde die Quarantäne für die Kinder und Erzieherinnen der Notbetreuungsgruppe im Kindergartenbreich ausgesprochen. Sie befinden sich bis zum 17.01.2020 in Quarantäne.
BEITRAG vom 07.01.2020, 09:00 Uhr
In der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Großhennersdorf gibt es wieder einen positiven COVID-19-Fall.
Alle erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet. Derzeit wird auf weitere Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Beitrag vom 01.12.2020, 12:11 Uhr
Die Quarantäne der 11 Kinder aus den Gruppen „Käfer“ und „Schmetterlinge“ ist beendet. Ab heute dürfen sie die Kita wieder besuchen.
BEitrag vom 23.11.2020, 9:45 Uhr
In der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Großhennersdorf gibt es seit Freitag erneut einen positiven COVID-19-Fall. Durch das Gesundheitsamt wurde bereits die Quarantäne ausgesprochen.
11 Kinder (Frühdienstkinder) der Gruppe „Käfer“ und „Schmetterlinge“ befinden sich bis zum 30.11.2020 in Quarantäne.
Für die Kinder der Glühwürmchengruppe ist die Quarantäne beendet. Ab heute dürfen sie wieder die Kindertagesstätte besuchen.
Beitrag vom 12.11.2020, 12:45 Uhr
Die Kinder der Glühwürmchengruppe und drei Erzieherinnen befinden sich ab sofort bis 20.11.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 10.11.2020, 15:00 Uhr
In der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Großhennersdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall.
Derzeit wird auf weitere Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Wir informieren Sie über die weiteren Schritte.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
BEITRAG vom 21.12.2020, 11:50 Uhr
Die Notbetreuungsgruppe sowie deren Erzieherinnen sind bis 29.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne Kita Haus Sonnenschein Löbau – Notbetreuungsgruppe
Beitrag vom 18.12.2020, 19:30 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Die Einrichtung ist ab Montag geschlossen, da alle Kinder der Notbetreuung und die drei Erzieher Kontaktpersonen sind.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
beitrag vom 21.12.2020, 11:50 Uhr
Die Notbetreuungsgruppe sowie deren Erzieher*innen sind bis 29.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne Kita Am Zauberwäldchen Görlitz – Notbetreuungsgruppe
Beitrag vom 18.12.2020, 11:30 Uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist ein neuer Fall von COVID-19 aufgetreten.
Die Notgruppe des Kindergartenbereiches bleibt ab Montag geschlossen. Die Krippe bleibt geöffnet. Weitere Maßnahmen wurden eingeleitet.
Beitrag vom 04.12.2020, 12:30 Uhr
Die Quarantäne der Gruppe der „Mäuse“ und deren Erzieherin ist ab sofort beendet und die Kinder dürfen die Einrichtung wieder besuchen.
Beitrag vom 25.11.2020, 13:00 Uhr
Laut Information des Gesundheitsamtes befinden sich die Gruppe der „Mäuse“ und deren Erzieherin ab sofort bis 03.12.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 24.11.2020, 14:30 Uhr
Erneut gibt es einen positiven Fall in der Kita “ Am Zauberwäldchen“ Görlitz. Die Ermittlung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt dauern an.
Beitrag vom 11.11.2020, 11:30 Uhr
Die Quarantäne wird ab dem 12.11.2020 aufgehoben, sodass dann die Krippenkinder und deren Erzieherinnen wieder in die Einrichtung kommen können.
Beitrag vom 03.11.2020, 15:30 Uhr
Nach heutiger Information des Gesundheitsamtes befinden sich die Krippengruppe „Spatzen“ und deren drei Erzieherinnen ab sofort bis 11.11.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 02.11.2020, 13:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Am Zauberwäldchen“ in Görlitz gibt es einen positiven COVID-19-Fall.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Wir informieren Sie, sobald es neue Informationen gibt.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
Beitrag vom 18.12.2020, 08:00 Uhr
Die Gruppe „Igel“ befindet sich seit gestern bis einschließlich 23.12.2020 in Quarantäne.
beitrag vom 16.12.2020, 16:18 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Friedersdorf gibt es zwei weitere Fälle von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 16.12.2020, 12:00 Uhr
Die Gruppe „Mäuse“ sowie deren Erzieherinnen sind bis 22.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne Kita AWO Spatzennest Friedersdorf – Gruppe Mäuse
Beitrag vom 09.12.2020, 15:30 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Friedersdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Auch hier werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Beitrag vom 09.12.2020, 13:00 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Friedersdorf ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
Beitrag vom 18.12.2020, 07:30 Uhr
Die Kita in Dürrhennersdorf ist von heute an bis einschließlich 27.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Bärengruppe
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Fuchsgruppe
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Hort
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Tigergruppe
Beitrag vom 17.12.2020, 13:00 Uhr
In der Kita „Spielhäusel“ in Dürrhennersdorf gibt es einen positiver Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
Beitrag vom 17.12.2020, 13:00 Uhr
Für die rote Gruppe der Kita „Jäckelknirpse“ wurde eine Quarantäne ab sofort bis einschließlich 23.12.2020 angesetzt.
beitrag vom 14.12.2020, 07:20 UHR
In der Kindertagesstätte „Jäckelknirpse“ in Ebersdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Derzeit warten wir auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes.
beitrag vom 21.12.2020, 08:50 uhr
Die Quarantäne ist seit 18.12.2020 beendet. Die Notbetreuung in der Einrcihtung läuft normal.
beitrag vom 18.12.2020, 13:15 Uhr
Es wurde keine Kontaktermittlung aufgrund der bereits verstrichenen Zeit vorgenommen, sodass auch keine weiteren Maßnahmen innerhalb der Kita ergriffen wurden.
beitrag vom 16.12.2020, 16:20 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Auch hier werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Beitrag vom 10.12.2020, 08:30 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet.
Beitrag vom 07.12.2020, 09:30 Uhr
Die Klassen 1 und 2 befinden sich ab sofort bis 14.12.2020 in Quarantäne. Es ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten, sodass aufgrund von Erkrankungen der Mitarbeiter eine Verringerung der Öffnungszeiten notwendig wird.
Beitrag vom 03.12.2020, 13:45 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 30.11.2020, 09:45 Uhr
Die Kinder der Gruppe „Füchse“ befindet sich ab sofort bis 08.12.2020 in Quarantäne und auch einige Kinder aus der Gruppe „Käfer“ und „Schmetterlinge“.
Beitrag vom 27.11.2020, 07:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Die Ermittlungen des Gesundheitsamtes dauern an.
beitrag vom 21.12.2020, 08:45 Uhr
Die Quarantäne in der Kita „Bergblick“ ist seit 17.12.2020 beendet. Aktuell werden zwei Notgruppen in der Einrichtung betreut.
Beitrag vom 09.12.2020, 15:15 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen weiteren positiven Fall.
Beitrag vom 09.12.2020, 15:00 Uhr
Die Kindertagesstätte „Bergblick“ in Olbersdorf bleibt weiterhin bis zum 11.12.2020 geschlossen.
Beitrag vom 08.12.2020, 17:00 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es vier weitere positive Fälle.
Beitrag vom 07.12.2020, 13:45 Uhr
In der Einrichtung ist ein weiterer Fall von Covid-19 aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet.
Beitrag vom 04.12.2020, 13:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Bergblick“ Olbersdorf sind mehrere Fälle vom Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetreten. Weitere fünf Mitarbeiterinnen befinden sich im Krankenstand und haben Symptome.
Wir sind daher gezwungen, die Kindertagesstätte „Bergblick“ vom 07.12.2020 bis zum 09.12.2020 zu schließen, damit die Infektionskette unterbrochen werden kann.
Wir bitten Sie, um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
Beitrag vom 04.12.2020, 12:30 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen weiteren positiven Fall. Wir warten auf weitere Maßnahmen durch das Gesundheitsamt.
Beitrag vom 03.12.2020, 15:45 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Derzeit wird auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Beitrag vom 21.12.2020, 08:40 Uhr
Die Quarantäne der beiden Gruppen ist seit 16.12.2020 aufgehoben. Die Notbetreuung in der Einrichtung läuft normal.
Beitrag vom 09.12.2020, 12.45 Uhr
Die Gruppe „Hasen“ und „Zwerge“ sowie deren Erzieherinnen sind bis 15.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne-Bescheid – AWO Kinderland Großschönau – Hasengruppe
Quarantäne-Bescheid – AWO Kinderland Großschönau – Zwergengruppe
Beitrag vom 07.12.2020, 14.00 Uhr
In der Kita „Kinderland“ in Großschönau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 14.10.2020, 15.00 Uhr
Wir freuen uns, dass die Kita „Kinderland“ Großschönau ab morgen, 15.10.2020, wieder geöffnet werden kann.
Ein Testergebnis steht noch aus. Alle anderen Mitarbeiterinnen haben ein negatives Testergebnis erhalten.
Beitrag vom 14.10.2020, 13.00 Uhr
Für vier Mitarbeiterinnen der Kita Großschönau wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Quarantäne ab sofort aufgehoben. Bei ihnen liegen inzwischen negative Testergebnisse vor, sodass sich damit eine erste Teileröffnung der Einrichtung ergibt. Am Donnerstag öffnet vorerst nur der Hort wieder. Die Betreuung der Klassen 1 bis 4 erfolgt ausschließlich im Nebengebäude. Damit kann der Frühdienst ebenfalls wieder gewährleistet werden, jedoch sind auch die Kinder der 1. Klasse im Nebengebäude abzugeben.
Krippe und Kindergarten bleiben weiterhin noch geschlossen. Hier stehen die Ergebnisse, der gestern durchgeführten Testung noch aus.
Beitrag vom 13.10.2020, 11.00 Uhr
Am heutigen Vormittag werden alle unter Quarantäne gestellten Mitarbeiter*innen der Einrichtung getestet. Laut Gesundheitsamt werden die Testergebnisse spätestens Ende dieser Woche erwartet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, erhalten Sie weitere Informationen.
Beitrag vom 09.10.2020, 12.30 Uhr
Durch die Anordnung des Gesundheitsamtes vom 09.10.2020 wurden alle Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Kinderland“ in Großschönau bis zum 13.10.2020 unter Quarantäne gestellt.
Die Kita muss daher bis auf Weiteres geschlossen werden.
Die Testung der betroffenen Mitarbeiterinnen erfolgt am kommenden Montag. In Abhängigkeit der Testergebnisse wird über eine Wiedereröffnung der Kita in der zweiten Hälfte der nächsten Woche zu entscheiden sein. Wir bitten um Verständnis der Eltern und Angehörigen. (Stand: 09.10.2020, 11.30 Uhr)
Beitrag vom 06.10.2020, 13.45 Uhr
Am heutigen Vormittag fanden Testungen der Gruppe sowie deren Erzieherin beim Gesundheitsamt statt. Laut dessen Information ist mit den Ergebnissen voraussichtlich am Donnerstag zu rechnen.
Die Quarantäne wird derzeit bis einschließlich 13.10.2020 andauern.
Beitrag vom 05.10.2020, 14.30 Uhr
Aufgrund eines positiv getesteten Falls wurde eine Kindergartengruppe der Kita „Kinderland“ Großschönau – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – unter Quarantäne gestellt. Alle Kinder dieser Gruppe sowie deren Erzieherin werden durch das Gesundheitsamt getestet.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt
Der Betrieb der restlichen Gruppen der Einrichtung läuft bis auf Weiteres geregelt weiter.
Beitrag vom 21.12.2020, 08:40 Uhr
Die Quarantäne in der Kita ist aufgehoben. Die Notbetreuung in der Einrichtung läuft normal.
Beitrag vom 09.12.2020, 13:00 Uhr
In der Kita „Oberlandknirpse“ in Ebersbach-Neugersdorf gibt es einen positiver Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 10.12.2020, 08:15 Uhr
Bei der Informationsübermittlung gab es einen Fehler.
Es gibt KEINEN Fall von COVID-19 in der Einrichtung.
Wir bitten um Entschuldigung.
Beitrag vom 09.12.2020, 15:15 Uhr
In der Kita „Lauschezwerge“ in Waltersdorf gibt es einen positiven Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
BEITRAG vom 17.11.2020, 10:33 uhr
Die Quarantäne wird ab dem 18.11.2020 aufgehoben, sodass dann die Kinder und deren Erzieherinnen wieder in die Einrichtung kommen können.
Beitrag vom 06.11.2020, 19:00 Uhr
Nach heutiger Information des Gesundheitsamtes befinden sich die Kindergartengruppe „Frösche“ sowie einige Kinder der Gruppe „Schmetterlinge“ und insgesamt vier Erzieherinnen ab sofort bis 17.11.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 06.11.2020, 11:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Zum Storchennest“ in Ludwigsdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Derzeit wird auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden sobald es Neuigkeiten gibt.
Beitrag vom 11.11.2020, 11:30 Uhr
Die Quarantäne der betroffenen Mitarbeiterin endet mit dem gestrigen Tag.
Beitrag vom 02.11.2020, 13:30 Uhr
In der Kinderkrippe „Südzwerge“ in Löbau gibt es einen positiven Corona-Fall. Da sich die Person bereits seit vergangenem Mittwoch in Quarantäne befindet, ist eine weitere Kontaktermittlung und auch die Quarantäne anderer Personen nicht notwendig. Die Festlegungen erfolgten durch das Gesundheitsamt.
Beitrag vom 02.11.2020, 08:00 Uhr
Wir freuen uns mitzuteilen, dass die Quarantäne für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Zittau ab heute aufgehoben ist und die Kinder die Einrichtung wieder besuchen können.
Beitrag vom 21.10.2020, 20.15 Uhr
Aufgrund positiv getesteter Fälle wurden zwei Krippengruppen der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Zittau – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – unter Quarantäne gestellt. Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Beitrag vom 30.04.2020:
Sachsen verlängert Beitragsfreiheit für Kinder, deren Kita geschlossen ist
Sächsische Eltern, deren Kinder wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen nicht in eine Krippe, einen Kindergarten oder in den Hort gehen können, müssen auch weiterhin nicht die monatlichen Kita-Elternbeiträge bezahlen. Darauf haben sich nach Informationen von saechsische.de jetzt abschließend die kommunalen Spitzenverbände und das sächsische Finanzministerium geeinigt. Die Beitragsfreiheit für ungenutzte Kita-Plätze gilt vorerst bis zum 3. Mai.
Eltern in systemrelevanten Berufen, deren Kinder Plätze in einer Notbetreuung nutzen dürfen, müssen dagegen ab dem 20. April die üblichen Betreuungsentgelte wieder bezahlen. Das soll auch für Eltern gelten, deren Kinder künftig in eine Krippe, die Kita oder den Hort zurückkehren können.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte am Mittwoch im Landtag an, man prüfe zurzeit, ob es nach dem 3. Mai „eine ähnliche Regelung“ wie bisher geben wird. Das hieße, dass auch nach dem 3. Mai keine Elternbeiträge für ungenutzte Plätze fällig würden, genutzte Plätze dagegen wieder bezahlt werden müssen. Eine bindende Entscheidung dazu will die Staatsregierung in Kürze bekanntgeben.
Quelle: Sächsische Zeitung vom 29.04.2020
Beitrag vom 26.03.2020:
Erlass der Kita-Beiträge für Monat April
Durch Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales in Abstimmung mit dem Kultusministerium (zuletzt aktualisiert am 23.03.2020) wurde eine Schließung aller Kindertagesstätten ab 18. März 2020 bis einschließlich 17. April 2020 erlassen.
Der Freistaat Sachsen hat daraus resultierend entschieden, dass für den oben genannten Zeitraum keine Elternbeiträge erhoben und die Eltern damit entlastet werden. Für die Umsetzung hat nun der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V. am 23.03.2020 an seine Mitglieder eine ergänzende Information zur Erstattung von Elternbeiträgen herausgegeben.
Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes wird der Beitrag für einen Berechnungsmonat erlassen. Für den Monat April werden keine Elternbeiträge fällig. Das trifft auch auf die Eltern zu, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung werden wir als Träger der Kindertagesstätte Ihres Kindes / Ihrer Kinder wie folgt umsetzen:
Den Elternbeitrag sowie sonstige Betreuungskosten (Verpflegung, Getränkegeld, Mehrbetreuung u.a.) werden wir für den Monat März 2020 vertragsgemäß berechnen und wie gewohnt am 15.04.2020 per Lastschrift von ihrem Konto einziehen.
Dafür wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat April erlassen, sodass am 15.05.2020 außer den Kosten für das Verpflegungs- und Getränkegeld keine Belastung Ihres Kontos durch uns erfolgt.
Beitrag vom 19.03.2020:
Elterninformation zu Kitabeiträgen
Vermehrt erreichen uns Anfragen von Eltern, ob sie weiter für die Kinderbetreuung bezahlen müssen, obwohl sie ihr Kind gar nicht in die Einrichtung geben können.
Die Betreuungsverträge sehen diese Zahlungspflicht auch in Zeiten vor, in denen die Einrichtung geschlossen ist (Schließtageregelung).
Wir bemühen uns als Träger, die weiter auflaufenden Betriebs- und Personalkosten durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
Mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus sind wir in Abstimmung, um eine Regelung zur Rückerstattung der Elternbeiträge zu erreichen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass diese Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Elterninformation vom 18.03.2020SZ-Artikel „Werden Elternbeiträge jetzt ausgesetzt?“ vom 19.03.2020
Beitrag vom 05.06.2020:
Wir bitten Eltern und Besucher beim Betreten der Einrichtungen auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten:
- Entsprechend der Allgemeinverfügung vam Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 04.06.2020 mit Wirkung zum 06.06.2020 sind Sie verpflichtet, während Ihres Aufenthaltes auf dem gesamten Einrichtungsgelände einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 Meter ein!
Beitrag vom 15.05.2020:
Bring- und Holsituation in den Kitas – Vollmachterteilung von Personensorgeberechtigten:
Personensorgeberechtigte (Eltern) können durch Erteilung einer Vollmacht ihre Verpflichtungen auf Dritte übertragen. Üblicherweise geschieht das in unserem Kontext durch Bevollmächtigung zum Bringen und Abholen der Kinder. Liegt also der Einrichtung eine entsprechende Vollmacht vor, können auch berechtigte Dritte das Kind bringen bzw. abholen.
Beitrag vom 12.05.2020:
Das Sächsische Kultusministerium hat den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertagesstätten ab dem 18.05.2020 erlaubt und entsprechende Hygiene- und Hausregeln erlassen.
Folgende Festlegungen sind zu beachten:
Betreuungsbedarf ab 18.05.2020:
- Eltern, die bisher die Notbetreuung nicht beansprucht haben, müssen vor Aufnahme des Kindes in den eingeschränkten Regelbetrieb, das Formular Belehrung Corona unterzeichnen.
- Für die Betreuung ab dem 18.05.2020 ist das Formular Betreuungsbedarf bis 14.05.2020 abzugeben.
- Bis jeweils Donnerstag ist das Formular Betreuungsbedarf für die folgende Woche abzugeben.
- Formulare senden Sie bevorzugt an die Einrichtungsmail oder werfen es in den Briefkasten der Kindertagesstätte.
Übergabe und Abholung des Kindes:
- Das Bringen und Abholen der Kinder erfolgt an der Tür bzw. im Eingangsbereich der Kindertagesstätte.
- Die Eltern müssen bei der Übergabe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Mit Wartezeiten ist zu rechnen, Mindestabstände sind einzuhalten.
- Das Betreten der Einrichtung ist nicht erlaubt.
- Bei Übergabe des Kindes haben die Eltern täglich das Formular „Gesundheitsbestätigung“ zu unterzeichnen.
Betreuungsgruppen, Betreuungszeiten, Öffnungszeiten:
- Die Kinder sollen in konstanten Gruppen betreut werden.
- Die Zusammensetzung der Gruppen kann abweichend von der Ihnen bekannten Gruppenzusammensetzung erfolgen.
- Geschwisterkinder können in einer gemeinsamen Gruppe betreut werden.
- Wir bitten Sie, wenn möglich, die Betreuungszeiten in den Kernzeiten von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr zu nutzen, um den Personaleinsatz in den konstanten Gruppen gewährleisten zu können.
- Anspruch auf die Betreuung in den Randzeiten (Früh- und Spätdienst) haben die Kinder, deren Eltern in dieser Zeitspanne beruflich tätig sind.
- Die Öffnungszeiten können an die Bedarfe angepasst werden.
Erkrankung des Kindes:
- Bei Krankheitssymptomen wird das Kind nicht in die Einrichtung aufgenommen.
- Zeigen Kinder innerhalb des Tages Krankheitssymptome, ist das Kind sofort abzuholen.
Frühstücks- und Vesperangebot:
- Während des eingeschränkten Regelbetriebes wird durch die Einrichtung kein Frühstücks- und Vesperangebot vorgehalten.
- Frühstück und Vesper sind durch die Eltern mitzugegeben.
Elterngespräche, Entwicklungsgespräche:
- Während des eingeschränkten Regelbetriebes finden keine Elterngespräche, Entwicklungsgespräche und Elternabende in der Einrichtung statt.
- Elterngespräche können telefonisch geführt werden.
Eingewöhnung:
- Die Eingewöhnung erfolgt mit dem Kind, den Eltern und der Erzieherin in einem separaten Raum ohne Kindergruppe.
Beitrag vom 21.04.2020:
Seit dem 20.04.2020 gelten sachsenweit erweiterte Bedingungen für die Notbetreuung in Kindertagesstätten.
Folgende Informationen gibt es aus dem Fachbereich Kindertagesstätten der AWO Oberlausitz:
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn Personensorgeberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur ihre dienstliche und betriebliche Tätigkeit ausüben und der andere Personensorgeberechtigte nicht die Betreuung des Kindes übernehmen kann.
Die Notbetreuung deckt nur die Zeit der Arbeitszeit zuzüglich des Fahrweges ab. Notbetreuung heißt nicht, dass ein Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit besteht. Bei Kurzarbeit, Urlaub und Freizeitausgleich besteht ebenfalls kein Anspruch auf Notbetreuung.
Allgemeinverfuegung – Schliessung von Schulen und Kitas vom 17.April 2020 – Ergänzung
Beitrag vom 24.03.2020:
Notbetreuung in den Kitas wird ausgeweitet
Schulen und Kitas sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
Die wesentlichen Änderungen mit Stand 23.03.2020:
- Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
Aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung vom 23.03.2020
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Weitere Infos und Allgemeinverfügungen finden Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de.
(Quelle: SMK – Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Beitrag vom 18.03.2020:
Inanspruchnahme von Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz
Die Gesamtkapazität an Betreuungsplätzen in allen Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz beträgt 1.897 Plätze. Derzeit nehmen 1.679 Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch.
Im Rahmen der Kitaschließungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus meldeten Eltern aus Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur für 130 Kinder Bedarf für eine Notbetreuung bis zum 17.04.2020 an. Somit wird in allen Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz eine Notbetreuung angeboten.
Beitrag vom 12.05.2020:
Das Sächsische Kultusministerium hat den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertagesstätten & Horten ab dem 18.05.2020 erlaubt und entsprechende Hygiene- und Hausregeln erlassen.
Folgende Festlegungen sind zu beachten:
Betreuungsbedarf ab 18.05.2020:
- Eltern, die bisher die Notbetreuung nicht beansprucht haben, müssen vor Aufnahme des Kindes in den eingeschränkten Regelbetrieb, das Formular Belehrung Corona unterzeichnen.
- Für die Betreuung ab dem 18.05.2020 ist das Formular Betreuungsbedarf bis 14.05.2020 abzugeben.
- Bis jeweils Donnerstag ist das Formular Betreuungsbedarf für die folgende Woche abzugeben.
- Formulare senden Sie bevorzugt an die Einrichtungsmail oder werfen es in den Briefkasten der Einrichtung.
Übergabe und des Kindes:
- Die Eltern müssen bei der Übergabe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Das Betreten der Einrichtung ist nicht erlaubt.
- Hortkinder haben das Formular Gesundheitsbestätigung täglich aktualisiert mitzuführen. Es ist nicht ausreichend, wenn die Bestätigung in der Schule vorliegt.
Betreuungsgruppen, Betreuungszeiten, Öffnungszeiten:
- Die Kinder sollen in konstanten Gruppen betreut werden.
- Die Zusammensetzung der Gruppen kann abweichend von der Ihnen bekannten Gruppenzusammensetzung erfolgen.
- Anspruch auf die Betreuung in den Randzeiten (Früh- und Spätdienst) haben die Kinder, deren Eltern in dieser Zeitspanne beruflich tätig sind.
- Die Öffnungszeiten können an die Bedarfe angepasst werden.
Erkrankung des Kindes:
- Bei Krankheitssymptomen wird das Kind nicht in die Einrichtung aufgenommen.
- Zeigen Kinder innerhalb des Tages Krankheitssymptome, ist das Kind sofort abzuholen.
Elterngespräche:
- Während des eingeschränkten Regelbetriebes finden keine Elterngespräche und Elternabende in der Einrichtung statt.
- Elterngespräche können telefonisch geführt werden.
Beitrag vom 30.03.2020:
Einstellung der Notbetreuung in den Horten zum 01.04.2020
Ab dem 01.04.2020 wird die Dienstanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus konsequent umgesetzt, wonach die Notbetreuung der betreffenden Schüler ausschließlich über die Notbetreuung an den Schulen zu erfolgen hat.
Beitrag vom 15.05.2020:
Seit dem 14.05.2020 ist die Zentralküche in Löbau wieder in Betrieb genommen und somit die Mittagessenversorgung für die AWO-Kindertagesstätten gesichert.
Beitrag vom 06.04.2020:
Mittagsversorgung in den AWO-Kindertagesstätten
Seit 01.04.2020 erfolgt aus betrieblichen Gründen keine Mittagsversorgung der Kindertagesstätten über die Zentralküche Löbau.
Aktuelle Alternativen für Eltern (bis 06.04.2020):
- Eltern organisieren selbst die Mittagsversorgung mit verfügbaren Lieferanten/Lieferdiensten. Bestellung, Lieferung & Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Eltern und dem Lieferanten/Lieferdiensten. Die Essensausgabe erfolgt durch die Erzieher*in der Einrichtung an das Kind/die Kinder.
- Mitgabe von ausschließlich kalten Speisen, die zum Verzehr nicht nochmals erwärmt werden müssen.
Alle AWO-Kindertagesstätten können ab 07.04.2020 wieder mit warmen Mittagsmahlzeiten beliefert werden. Ausgenommen davon bleiben Sonderkostformen, wie z. B. spezielle Essen bei attestierten Allergien.
Fachbereich Altenhilfe
Beitrag vom 21.03.2020
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Es wird ein Besuchsverbot für alle Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Fachbereich Kinder, Jugend & Familie
Beitrag vom 21.03.2020
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Fachbereich Eingliederungshilfe & Wohnen
Beitrag vom 20.11.2020, 10.45 Uhr
Seit Montag gibt es in den Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen einen positiven Fall in der Mitarbeiterschaft. Aufgrund der Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt wurden zwei weitere Kollegen*innen in vorsorgliche Zwei-Wege-Quarantäne geschickt.
Beitrag vom 25.08.2020, 17.00 Uhr
Als Resultat der am Wochenanfang erneut durchgeführten Testung des bekannten positiven Falls wurde heute ein negatives Ergebnis festgestellt. Die Quarantäne sowie das Besuchs- und Betretungsverbote werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Im Namen der Geschäftsführung und des gesamten Pandemieteams der AWO Oberlausitz bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern, Bewohnern der Wohnstätten sowie allen Angehörigen für das Meistern dieser besonderen Situation.
Auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und Abstandsregelungen ist weiterhin zwingend zu achten.
Beitrag vom 22.08.2020, 10.00 Uhr
Nachdem das Gesundheitsamt in dieser Woche erneut eine Testung aller Mitarbeiter und Bewohner der beiden Wohnheime durchführte, gibt es weiterhin nur den bereits bekannten positiven Fall in den Wohnstätten Löbau.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurde die Quarantäne sowie das Besuchs- und Betretungsverbot bis zum 25.08.2020 verlängert.
Beitrag vom 13.08.2020, 14.00 Uhr
Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz hat bestätigt, dass die am 10.08.2020 durchgeführten Testungen in den Wohnheimen alle negativ waren, mit Ausnahme des bekannten positiven Falls. Auf Basis der bestehenden Hygieneschutzkonzepte werden alle Maßnahmen umgesetzt, die eine weitere Verbreitung der Infektion in der Einrichtung verhindern sollen.
Für die Wohnheime der Wohnstätten besteht weiterhin Quarantäne, sowie ein Besuchs- und Betretungsverbot bis mindestens 21.08.2020.
Zu Beginn der kommenden Woche werden erneut Testungen aller Mitarbeiter und Bewohner der beiden Wohnheime durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Beitrag vom 11.08.2020, 18.30 Uhr
Am Montag, den 10.08.2020 wurden durch das Gesundheitsamt alle Bewohner und Mitarbeiter in den Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen getestet. Mit den Ergebnissen wird, nach Aussage des Gesundheitsamtes, bis spätestens Donnerstag, 13.08.2020, gerechnet.
Beitrag vom 09.08.2020, 15.00 Uhr
Aktuell gibt es keine neuen Ergebnisse zu durchgeführten Tests. Am Montag werden durch das Gesundheitsamt alle Bewohner in den beiden Wohnheimen der Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen in Löbau und deren Mitarbeiter getestet.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden nun beide Wohnheime unter Quarantäne gestellt.
Beitrag vom 09.08.2020, 10.00 Uhr
Im Zusammenhang mit den umfangreichen Testungen zum Coronavirus in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfB) wurden auch Tests in den AWO-Wohnstätten in Löbau vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Aufgrund eines positiv getesteten Falls wird das Wohnheim II (mit externer Wohnstruktur) der Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen in Löbau – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – unter Quarantäne gestellt. Damit verbunden ist ein sofortiges Besuchsverbot des Heimes.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.