Hier finden Sie alle alten Beiträge zum Coronavirus und zu den entsprechenden Maßnahmen in unseren Einrichtungen nach Fachbereichen und Themen sortiert.
Fachbereich Kindertagesstätten
Im Landkreis Görlitz dürfen ab Donnerstag (20. Mai) die Schulen wieder im Wechselunterricht und die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Im Landkreis liegt die Sieben-Tage-Inzidenz mit dem heutigen Tag seit fünf Werktagen unter 165. Nach der »Bundesnotbremse« können danach am übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen.
Folgende Festlegungen sind dann wieder zu beachten:
- Feste Gruppenstrukturen im Haus und auf dem Außengelände
- Verringerung der Öffnungszeiten (siehe Aushang in der Einrichtung)
Hortkinder haben nur nach Unterrichtsschluss Anspruch auf Hortbetreuung. Wenn sie im Wechselmodell von zu Hause aus lernen, besteht am Vormittag kein Anspruch zur Betreuung.
Betretungsrecht:
Informationen für Einrichtungen der Krippe und des Kindergartens:
Bis zum Erlass einer neuen Sächsischen CoronaSchVO ist die Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft für Eltern und Dienstleister in Kindertageseinrichtungen ausreichend. Die Ausnahmeverordnung des Bundes, welche einen weitergehenden Testnachweis (Testzentrum, Arbeitgebertests) fordert, nimmt auf das Infektionsschutzgesetz Bezug. Dieses trifft jedoch keinerlei Regelungen für Kindertageseinrichtungen, sodass es insofern bei den landesrechtlichen Vorgaben bleibt bis eine neue CoronaSchVO durch den Freistaat Sachsen erlassen wird.
Informationen für Horteinrichtungen: (betrifft nur den Hort in Görlitz und Großschönau)
Da das Infektionsschutzgesetz im §28b sowie die AusnahmeVO konkrete Regelungen für die Schulen trifft, sind entsprechend des SMK Blog die Regelungen für den Schulbetrieb umzusetzen – auch hier bis zum Erlass der neuen sächsischen CoronaSchV.
Beitrag vom 09.03.2022, 08:30 uhr
Vom 09.03.2022 bis 11.03.2022 gelten verkürzte Öffnungszeiten von 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Beitrag vom 03.03.2022, 13:08 uhr
In der Kita „Spreequellspatzen“ Neugersdorf ist ein weiterer Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin.
Beitrag vom 02.03.2022, 14:35 Uhr
Es gibt einen weiteren Fall von Covid-19 einer Erzieherin des Gruppenverbundes Eulchen-/Häschengruppe im Kindergartenbereich. Für den Zeitraum vom 03.03.- 04.03. ist für diese Gruppe daher nur eine Notbetreuung möglich.
Beitrag vom 01.03.2022, 07:40 Uhr
Aufgrund eines weiteren Covid-19-Falls unter den Erzieherinnen ist vom 03.03.-04.03.22 nur eine Notbetreuung im Krippenbereich möglich.
Beitrag vom 25.02.2022, 13:30 Uhr
Krippengruppe: Notbetreuung vom 28.02.-02.03.2022 aufgrund eines weiteren Covid-19-Falls eines Mitarbeiters
Beitrag vom 24.02.2022, 13:15 Uhr
In der Kita „Spreequellspatzen“ ist ein positiver Fall von Covid-19 aufgetreten. Aus diesem Grund hat die Krippengruppe derzeit nur von 6.30 Uhr-15.00 Uhr geöffnet.
BeiTrag vom 14.03.2022, 10:15 uhr
Ein weiterer positiver Fall von Covid-19 ist unter den Mitarbeitern aufgetreten. Der Betrieb ist so leider nicht mehr uneingeschränkt durchführbar. Wir bitten Sie, Ihre Kinder, wenn es Ihnen möglich ist, zu Hause zu betreuen, sie als Mittagskinder zu holen oder die Betreuungszeiten am Nachmittag etwas einzuschränken. Aufgrund der Situation ist leider in dieser Woche nur noch eine Betreuung bis 15.30 Uhr möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und auf eine schnelle Beruhigung der Lage.
BeiTrag vom 10.03.2022, 09:15 uhr
In der Teddygruppe gibt es zwei weitere Corona-Erkrankungen bei Kindern, sowie eine Erkrankung in der Mäusegruppe.
BeiTrag vom 09.03.2022, 08:30 uhr
In der Teddygruppe gibt es seit gestern drei Corona-Erkrankungen.
BeiTrag vom 01.03.2022, 07:40 uhr
Ein positiver Covid-Fall unter den Mitarbeitern der Kita.
BeiTrag vom 11.02.2022, 07:55 uhr
Ein gemeldeter Corona-Fall unter den Kindern (Mäusegruppe)
Beitrag vom 10.12.2021, 09:42 Uhr
In der Kita „Knirpsenland“ Neugersdorf ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiter*in der Mäuse-Gruppe.
Beitrag vom 28.01.2022, 13:44 Uhr
Im Hort „Altstadtstrolche“ Görlitz ist ein weiterer Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Einrichtung.
BEITRAG vom 26.01.2022, 15:20 Uhr
Im Hort „Altstadtstrolche“ Görlitz ist ein weiterer Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Gruppe 3.
Beitrag vom 19.01.2022, 08:00 Uhr
Im Hort „Altstadtstrolche“ Görlitz sind mehrere Fälle von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft sieben Kinder der Einrichtung.
Beitrag vom 07.12.2021, 11:41 Uhr
Im Hort „Altstadtstrolche“ Görlitz ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin der Einrichtung.
Beitrag vom 07.12.2021, 11:41 Uhr
In der Kita „Bergblick“ Olbersdorf sind positive Fälle von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft Kinder aus der Bummi-Gruppe.
Beitrag vom 08.11.2021, 15:08 Uhr
Die Quarantäne für die Schmetterlingsgruppe dauert bis zum 13.11.2021.
BEItrag vom 08.11.2021, 08:11 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf ist am 04.11.2021 ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei ein Kind. Das Gesundheitsamt wird für die Kinder der Schmetterlingsgruppe Quarantäne erlassen. Quarantänefristen und die Möglichkeiten zur Freitestung werden noch durch das Gesundheitsamt bekannt gegeben und danach auf dieser Seite veröffentlicht.
Beitrag vom 04.11.2021, 12:13 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf ist am 02.11.2021 ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin. Das Gesundheitsamt hat für die Kinder des Frühdienstes sowie für die Kinder der Bienchen-Gruppe eine Quarantänefrist ausgesprochen, welche bis zum 10.11.2021 andauert. Eine Freitestung ist ab dem 05.11.2021 durch PCR Test, sowie ab 07.11.2021 durch POC Test in einem Testcenter möglich. Unter https://www.kreis-goerlitz.de/Aktuelles/Coronavirus.htm/Seiten/Uebersicht-Schnellzentren.html können Sie sich informieren, wo die Tests kostenfrei durchgeführt werden. Der aktuelle Quarantänebescheid muss beim Testen vorgelegt werden. Die Kinder können die Einrichtung wieder besuchen, wenn das negative Testergebnis dem Gesundheitsamt und der Einrichtung vorliegt.
Beitrag vom 03.11.2021, 14:15 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf ist am 02.11.2021 ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin. Das Gesundheitsamt wird für die Kinder des Frühdienstes sowie für die Kinder der Bienchen-Gruppe Quarantäne erlassen. Eine Freitestung ist ab dem fünften Tag durch PCR Test, sowie ab dem siebenten Tag durch POC Test in einem Testcenter möglich. Das negative Testergebnis muss an das Gesundheitsamt und an den Träger gesendet werden, erst danach dürfen die Kinder die Einrichtung wieder besuchen.
BEITRAG vom 05.03.2021, 09:15 UHr
Die Quarantäne der Gruppe „Bummi“ wird mit dem heutigen Tag aufgehoben.
BEITRAG vom 23.02.2021, 14:30 UHr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen positiven Fall von Covid-19.
BEITRAG vom 02.02.2021, 08:34 UHr
Das Gesundheitsamt hat für die „Schmetterlingsgruppe“ der Kita „Bergblick“ Olbersdorf die Quarantäne bis zum 08.02.2021 ausgesprochen.
Beitrag vom 30.01.2021, 12:00 Uhr
In der Kita „Bergblick“ Olbersdorf sind zwei positive Fälle von Corona aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet. Aktuell warten wir auf Antwort und weitere Maßnahmen durch das Gesundheitsamt.
beitrag vom 21.12.2020, 08:45 Uhr
Die Quarantäne in der Kita „Bergblick“ ist seit 17.12.2020 beendet. Aktuell werden zwei Notgruppen in der Einrichtung betreut.
Beitrag vom 09.12.2020, 15:15 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen weiteren positiven Fall.
Beitrag vom 09.12.2020, 15:00 Uhr
Die Kindertagesstätte „Bergblick“ in Olbersdorf bleibt weiterhin bis zum 11.12.2020 geschlossen.
Beitrag vom 08.12.2020, 17:00 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es vier weitere positive Fälle.
Beitrag vom 07.12.2020, 13:45 Uhr
In der Einrichtung ist ein weiterer Fall von Covid-19 aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet.
Beitrag vom 04.12.2020, 13:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Bergblick“ Olbersdorf sind mehrere Fälle vom Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetreten. Weitere fünf Mitarbeiterinnen befinden sich im Krankenstand und haben Symptome.
Wir sind daher gezwungen, die Kindertagesstätte „Bergblick“ vom 07.12.2020 bis zum 09.12.2020 zu schließen, damit die Infektionskette unterbrochen werden kann.
Wir bitten Sie, um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.
Beitrag vom 04.12.2020, 12:30 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen weiteren positiven Fall. Wir warten auf weitere Maßnahmen durch das Gesundheitsamt.
Beitrag vom 03.12.2020, 15:45 Uhr
In der Kita „Bergblick“ in Olbersdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Derzeit wird auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
beitrag vom 31.01.2022, 13:17 Uhr
Aufgrund mehrerer, an Corona erkrankter Mitarbeiter*innen kann in der gesamten Woche (KW 5) in der Kita „Pfiffikus“ Großhennersdorf für Kita und Hort nur eine Notbetreuung angeboten werden.
Berechtigt zur Inanspruchnahme der Notbetreuung sind Kinder deren Personensorgeberechtigte einen der Berufe ausübt, die in der folgenden Liste aufgeführt sind:
Liste relevanter Personengruppen Notbetreuung
beitrag vom 28.01.2022, 13:37 Uhr
Aufgrund von krankheitsbedingtem Personalmangel wird am Montag, 31.01.2022 nur eine Notbetreuung in der Kita „Pfiffikus“ Großhennersdorf angeboten.
Für alle anderen Kinder findet an diesem Tag keine Betreuung statt. Im Hort findet ebenso keine Betreuung (auch keine Notbetreuung) statt.
Am Montag wird entschieden, wie die Betreuung der Kinder in der weiteren Woche durchgeführt werden kann.
BEITRAG vom 26.01.2022, 15:20 Uhr
In der Kita „Pfiffikus“ Großhennersdorf“ ist ein Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft zwei Mitarbeiter*innen der Hortgruppe.
Beitrag vom 19.11.2021, 10:43 Uhr
In der Kita „Pfiffikus“ Großhennersdorf ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin der Gruppe „Glühwürmchen“.
BEITRAG vom 20.01.2020, 13:15 uhr
Die Quarantäne der Notbetreuungsgruppe ist aufgehoben.
BEITRAG vom 08.01.2020, 12:00 uhr
Durch das Gesundheitsamt wurde die Quarantäne für die Kinder und Erzieherinnen der Notbetreuungsgruppe im Kindergartenbreich ausgesprochen. Sie befinden sich bis zum 17.01.2020 in Quarantäne.
BEITRAG vom 07.01.2020, 09:00 Uhr
In der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Großhennersdorf gibt es wieder einen positiven COVID-19-Fall.
Alle erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet. Derzeit wird auf weitere Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Beitrag vom 01.12.2020, 12:11 Uhr
Die Quarantäne der 11 Kinder aus den Gruppen „Käfer“ und „Schmetterlinge“ ist beendet. Ab heute dürfen sie die Kita wieder besuchen.
BEitrag vom 23.11.2020, 9:45 Uhr
In der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Großhennersdorf gibt es seit Freitag erneut einen positiven COVID-19-Fall. Durch das Gesundheitsamt wurde bereits die Quarantäne ausgesprochen.
11 Kinder (Frühdienstkinder) der Gruppe „Käfer“ und „Schmetterlinge“ befinden sich bis zum 30.11.2020 in Quarantäne.
Für die Kinder der Glühwürmchengruppe ist die Quarantäne beendet. Ab heute dürfen sie wieder die Kindertagesstätte besuchen.
Beitrag vom 12.11.2020, 12:45 Uhr
Die Kinder der Glühwürmchengruppe und drei Erzieherinnen befinden sich ab sofort bis 20.11.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 10.11.2020, 15:00 Uhr
In der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ in Großhennersdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall.
Derzeit wird auf weitere Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Wir informieren Sie über die weiteren Schritte.
Beitrag vom 08.03.2022, 10:45 uhr
In der Gruppe der „Sonnenhütchen“ ist ein weiterer Fall von Covid-19 bei den Kindern aufgetreten.
Beitrag vom 07.03.2022, 15:05 uhr
Verkürzte Öffnungszeiten vom 15.03.-18.03.2022 von 6:30 Uhr bis 16.00 Uhr aufgrund von Corona-Erkrankungen und erkrankte Mitarbeiterinnen
Beitrag vom 03.03.2022, 13:16 uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ Löbau ist ein Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiter*in.
BEITRAG vom 25.02.2022, 13:30 Uhr
Reduzierung der Öffnungszeit in der Woche vom 28.02-04.03.22 auf 7.00-16.00 Uhr, wegen positiver Covid-19 Fälle.
BEITRAG vom 07.02.2022, 14:02 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ Löbau ist ein Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Erzieherin.
beitrag vom 02.02.2022, 13:24 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ Löbau ist ein Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Gruppe „Sonnenkäfer“.
Beitrag vom 22.12.2021, 08:02 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei ein Kind der Gruppe „Sonnenhütchen“.
Beitrag vom 07.12.2021, 18:28 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiter*in der Gruppe „Sonnenschirmchen“.
Beitrag vom 23.11.2021,13:47 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei ein Kind in der Sonnenhütchengruppe.
Beitrag vom 20.04.2021, 08.30 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft die Kinder der Gruppe „Sonnenkäfer“ und zwei Erzieherinnen, welche sich ab sofort bis 27.04.2021 in Quarantäne befinden.
beitrag vom 08.04.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne in der Kita „Haus Sonnenschein“ ist beendet.
BEITRAG vom 22.03.2021, 10:00 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft die Kinder der Gruppe „Sonnenhütchen“ sowie eine Erzieherin.
Beitrag vom 19.03.2021, 12:00 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft die Kinder der Gruppe „Sonnenblume“, welche sich bereits in Quarantäne befinden.
Beitrag vom 17.03.2021, 07:45 Uhr
Die Kinder der Sonnenschirmchengruppe gehen bis 28.03.2021 in Quarantäne. Die Quarantäne für einen Teil die Kinder der Gruppe „Sonnenblume“ wird bis zum 23.03.2021 verlängert.
Beitrag vom 16.03.2021, 13:15 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau mittels Schnelltest eine Mitarbeiterin positiv auf Corona getestet wurde. Ein PCR-Test wurde heute durchgeführt. Die Eltern der Kinder aus der Gruppe „Sonnenschirmchen“ werden informiert, dass die Kinder abzuholen sind.
Beitrag vom 15.03.2021, 14:45 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft die Kinder der Gruppe „Sonnenblume“, welche sich bereits in Quarantäne befinden.
Beitrag vom 12.03.2021, 10:45 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft die Kinder der Gruppe „Sonnenblume“, welche sich bereits in Quarantäne befinden.
Beitrag vom 10.03.2021, 10:00 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Die Kinder der Gruppe „Sonnenblume“ sowie die Gruppenerzieherin und die Einrichtungsleiterin Frau Gruhl befinden sich ab sofort bis zum 21.03.2021 in Quarantäne.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
BEITRAG vom 21.12.2020, 11:50 Uhr
Die Notbetreuungsgruppe sowie deren Erzieherinnen sind bis 29.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne Kita Haus Sonnenschein Löbau – Notbetreuungsgruppe
Beitrag vom 18.12.2020, 19:30 Uhr
In der Kita „Haus Sonnenschein“ in Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Die Einrichtung ist ab Montag geschlossen, da alle Kinder der Notbetreuung und die drei Erzieher Kontaktpersonen sind.
BEITRAG vom 01.04.2022, 12:06 UHR
Die Notbetreuung in der Kita „Zauberwäldchen“ Görlitz“ ist in allen Gruppen aufgehoben.
Beitrag vom 28.03.2022, 08:45 uhr
Von Montag, 28.03.2022 bis Mittwoch, 30.03.2022 gehen folgende Gruppen in die Notbetreuung:
- Einheit Blume/Schmetterlinge (Kindergarten)
- Spatzengruppe (Krippe)
Beitrag vom 08.03.2022, 10:45 uhr
Die Öffnungszeiten beschränken sich vom 08.-11.03.2022 auf den Zeitraum von 6.00-16.30 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Beitrag vom 02.03.2022, 06:45 uhr
Aufgrund einer weiteren Erkrankung im Mitarbeiterbereich muss eine Krippengruppe heute (Mittwoch) komplett geschlossen bleiben.
Beitrag vom 01.03.2022, 07:40 Uhr
Notbetreuung in allen Krippengruppen
Beitrag vom 24.02.2022, 13:15 Uhr
Die Kindergartengruppen sind nun wieder im eingeschränkten Regelbetrieb.
Es befinden sich nur noch die 2 Krippeneinheiten in der Notbetreuung.
Beitrag vom 22.02.2022, 08:45 Uhr
Die Käfergruppe befindet sich seit 21.02.2022 ebenfalls in der Notbetreuung.
BEITRAG vom 14.02.2022, 14:02 Uhr
Aufgrund von krankheitsbedingtem Personalmangel gilt für die Storch- sowie die Froschgruppe für die gesamte Woche Notbetreuung.
Berechtigt zur Inanspruchnahme der Notbetreuung sind Kinder deren Personensorgeberechtigte einen der Berufe ausübt, die in der folgenden Liste aufgeführt sind:
Liste relevanter Personengruppen
Beitrag vom 16.12.2021, 15:34 Uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz zwei weitere positive Fälle von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft ein Kind aus der Igel-Gruppe sowie ein/e Mitarbeiter*in der Sonnen-Gruppe.
beitrag vom 14.12.2021, 18:25 uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ Görlitz gilt für die Gruppeneinheit Sonne/Igel sowie für Storch/Frosch Notbetreuung. Eine Liste der systemrelevanten Berufsgruppen finden Sie hier.
Beitrag vom 10.12.2021, 14:28 uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft ein Kind aus der Spatzen-Gruppe.
Beitrag vom 07.12.2021, 11:42 Uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist am 07.12. ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiter*in aus der Spatzen-Gruppe.
Beitrag vom 07.12.2021, 07:24 Uhr
Seit dem 30.11.2021 sind vier positive Fälle von COVID-19-Erkrankungen in der Kita „Zauberwäldchen“ Görlitz aufgetreten. Es betrifft vier Kinder.
BEITRAG vom 19.11.2021, 10:49 Uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz sind weitere Fälle von COVID-19 aufgetreten
Es betrifft:
– eine Mitarbeiterin aus der „Froschgruppe“
– eine Mitarbeiterin aus der „Pilzgruppe“
BEITRAG vom 16.11.2021, 9:34 uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz sind weitere Fälle von COVID-19 aufgetreten
Es betrifft:
– eine weitere Erzieherin aus der „Spatzengruppe“
– eine Erzieherin aus der „Sonnengruppe“
– ein weiterer Mitarbeiter der Einrichtung
BEITRAG vom 15.11.2021, 13:30 uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist am 15.11.2021 ein weitere positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei ein Kind aus der Hasengruppe.
BEITRAG vom 15.11.2021, 09:15 uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist am 12.11.2021 ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Erzieherin aus der Spatzengruppe.
Beitrag vom 04.05.2021, 06:43 Uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft die Kinder der Gruppe „Mäuse“ und vier Erzieherinnen, welche sich ab sofort bis 11.05.2021 in Quarantäne befinden.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
beitrag vom 21.12.2020, 11:50 Uhr
Die Notbetreuungsgruppe sowie deren Erzieher*innen sind bis 29.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne Kita Am Zauberwäldchen Görlitz – Notbetreuungsgruppe
Beitrag vom 18.12.2020, 11:30 Uhr
In der Kita „Zauberwäldchen“ in Görlitz ist ein neuer Fall von COVID-19 aufgetreten.
Die Notgruppe des Kindergartenbereiches bleibt ab Montag geschlossen. Die Krippe bleibt geöffnet. Weitere Maßnahmen wurden eingeleitet.
Beitrag vom 04.12.2020, 12:30 Uhr
Die Quarantäne der Gruppe der „Mäuse“ und deren Erzieherin ist ab sofort beendet und die Kinder dürfen die Einrichtung wieder besuchen.
Beitrag vom 25.11.2020, 13:00 Uhr
Laut Information des Gesundheitsamtes befinden sich die Gruppe der „Mäuse“ und deren Erzieherin ab sofort bis 03.12.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 24.11.2020, 14:30 Uhr
Erneut gibt es einen positiven Fall in der Kita “ Am Zauberwäldchen“ Görlitz. Die Ermittlung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt dauern an.
Beitrag vom 11.11.2020, 11:30 Uhr
Die Quarantäne wird ab dem 12.11.2020 aufgehoben, sodass dann die Krippenkinder und deren Erzieherinnen wieder in die Einrichtung kommen können.
Beitrag vom 03.11.2020, 15:30 Uhr
Nach heutiger Information des Gesundheitsamtes befinden sich die Krippengruppe „Spatzen“ und deren drei Erzieherinnen ab sofort bis 11.11.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 02.11.2020, 13:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Am Zauberwäldchen“ in Görlitz gibt es einen positiven COVID-19-Fall.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Wir informieren Sie, sobald es neue Informationen gibt.
Beitrag vom 07.02.2022, 14:09 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ Friedersdorf ist ein Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft ein Hortkind.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
Beitrag vom 18.12.2020, 08:00 Uhr
Die Gruppe „Igel“ befindet sich seit gestern bis einschließlich 23.12.2020 in Quarantäne.
beitrag vom 16.12.2020, 16:18 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Friedersdorf gibt es zwei weitere Fälle von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 16.12.2020, 12:00 Uhr
Die Gruppe „Mäuse“ sowie deren Erzieherinnen sind bis 22.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne Kita AWO Spatzennest Friedersdorf – Gruppe Mäuse
Beitrag vom 09.12.2020, 15:30 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Friedersdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Auch hier werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Beitrag vom 09.12.2020, 13:00 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Friedersdorf ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 25.02.2022, 09:00 Uhr
Wir sind sehr erleichtert Ihnen mitteilen zu können, dass die Einrichtung am Montag, den 28.02.22, wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnet. Die Einrichtung bleibt ausschließlich vom 24.02. bis 25.02.2022 geschlossen.
Die sich dynamisch entwickelnde Erkrankungssituation in der Einrichtung, verbunden mit den erhöhten personellen Auflagen bei eingeschränktem Regelbetrieb bzw. Notbetreuung, zwang uns als Träger dieser Kindertagesstätte zu der Entscheidung bzgl. der Schließung in KW 8. Wir informieren Sie per Aushang, KiKom- App sowie über diesen Corona-Ticker aktuell über die weitere Entwicklung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Beitrag vom 22.02.2022, 15:20 Uhr
Die Einrichtung „Spielhäusel“ in Dürrhennersdorf muss ab dem 24.02. bis vorerst 28.02.2022 geschlossen werden.
Die sich weiter dynamisch entwickelnde Erkrankungssituation in der Einrichtung, verbunden mit den erhöhten personellen Auflagen bei eingeschränktem Regelbetrieb bzw. Notbetreuung, zwingen uns als Träger dieser Kindertagesstätte zu der Entscheidung.
Wir informieren Sie per Aushang, KiCom- App sowie über die Homepage der AWO Oberlausitz (awo-oberlausitz.de) aktuell über die weitere Entwicklung und den Zeitpunkt der Öffnung der Einrichtung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Beitrag vom 19.11.2021, 10:41 Uhr
In der Kita „Spielhäusel“ Dürrhennersdorf sind zwei Fälle von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin der Krippengruppe, sowie eine Mitarbeiterin der Bärengruppe.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
Beitrag vom 18.12.2020, 07:30 Uhr
Die Kita in Dürrhennersdorf ist von heute an bis einschließlich 27.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Bärengruppe
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Fuchsgruppe
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Hort
Quarantäne AWO Spielehäusel Dürrhennersdorf – Notbetreuung Tigergruppe
Beitrag vom 17.12.2020, 13:00 Uhr
In der Kita „Spielhäusel“ in Dürrhennersdorf gibt es einen positiver Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
BEITRAG vom 04.01.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne ist in der Zwischenzeit beendet.
Beitrag vom 17.12.2020, 13:00 Uhr
Für die rote Gruppe der Kita „Jäckelknirpse“ wurde eine Quarantäne ab sofort bis einschließlich 23.12.2020 angesetzt.
beitrag vom 14.12.2020, 07:20 UHR
In der Kindertagesstätte „Jäckelknirpse“ in Ebersdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Derzeit warten wir auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes.
Beitrag vom 21.03.2022, 08:15 Uhr
In der Einrichtung sind weitere Fälle von COVID-19 aufgetreten. Die Hortgruppe kann aufgrund dessen auch in dieser Woche nur eine Notbetreuung anbieten.
Beitrag vom 14.03.2022, 09:00 Uhr
Es gibt zwei weitere Corona-Erkrankungen bei den Mitarbeitern in der Käfergruppe und der Teddygruppe.
Auf Grund von erhöhtem Krankenstand im Personalbereich wird ab Montag, bis auf weitere Informationen, der Hort in Notbetreuung treten. D.h. es können nur Kinder, deren Eltern in ausgewählten Berufsgruppen tätig sind, betreut werden. Diese entnehmen Sie bitte der aktuellen Schul- und Kita-Coronaverordnung unter: coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Beitrag vom 07.03.2022, 15:05 Uhr
Ein Corona-Fall in der Käfergruppe
Beitrag vom 07.12.2021, 07:28 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ Jonsdorf ist am 27.11. ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin der Einrichtung.
beitrag vom 21.12.2020, 08:50 uhr
Die Quarantäne ist seit 18.12.2020 beendet. Die Notbetreuung in der Einrcihtung läuft normal.
beitrag vom 18.12.2020, 13:15 Uhr
Es wurde keine Kontaktermittlung aufgrund der bereits verstrichenen Zeit vorgenommen, sodass auch keine weiteren Maßnahmen innerhalb der Kita ergriffen wurden.
beitrag vom 16.12.2020, 16:20 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Auch hier werden alle weiteren Maßnahmen eingeleitet.
Beitrag vom 10.12.2020, 08:30 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet.
Beitrag vom 07.12.2020, 09:30 Uhr
Die Klassen 1 und 2 befinden sich ab sofort bis 14.12.2020 in Quarantäne. Es ist ein weiterer positiver Fall von COVID-19 aufgetreten, sodass aufgrund von Erkrankungen der Mitarbeiter eine Verringerung der Öffnungszeiten notwendig wird.
Beitrag vom 03.12.2020, 13:45 Uhr
In der Kita „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 30.11.2020, 09:45 Uhr
Die Kinder der Gruppe „Füchse“ befindet sich ab sofort bis 08.12.2020 in Quarantäne und auch einige Kinder aus der Gruppe „Käfer“ und „Schmetterlinge“.
Beitrag vom 27.11.2020, 07:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Kinderhaus“ in Jonsdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Die Ermittlungen des Gesundheitsamtes dauern an.
Beitrag vom 03.03.2022, 13:09 uhr
In der Kita „Kinderland“ Großschönau befinden sich zwei Mitarbeiter*innen der Zwergengruppe sowie zwei weitere Mitarbeiter*innen in Quarantäne. Weiterhin gibt es auch unter den Kindern Fälle von COVID-19. Es betrifft 5 Kinder aus der Zwergengruppe sowie ein Kind aus der Tigergruppe.
Beitrag vom 11.02.2022, 10:50 Uhr
In der Kita „Kinderland“ Großschönau ist ein weiterer Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Zwergen-Gruppe.
Beitrag vom 04.02.2022, 15:28 Uhr
In der Kita „Kinderland“ Großschönau ist ein weiterer Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Eichhörnchen-Gruppe.
beitrag vom 02.02.2022, 13:32 Uhr
In der Kita „Kinderland“ Großschönau ist ein Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Hasen-Gruppe.
Beitrag vom 22.11.2021, 12:58 Uhr
In der Kita „Kinderland“ Großschönau sind zwei weitere Mitarbeiterinnen erkrankt. Es betrifft die Hortgruppe in der Kindertageseinrichtung und den Hort im Nebengebäude.
beitrag vom 19.11.2021, 14:01 Uhr
Im Hort der Kita „Kinderland“ Großschönau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin.
Beitrag vom 12.11.2021, 11:55 Uhr
In der Kita „Kinderland“ Großschönau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Erzieherin der Käfergruppe. Es müssen keine weiteren Maßnahmen getroffen werden.
Beitrag vom 26.03.2021, 13:00 Uhr
Die Quarantäne der betroffenen Gruppen ist seit gestern beendet.
BEITRAG vom 17.03.2021, 15:45 UHR
Die Kinder der beiden betroffenen Gruppen sind bis einschließlich 25.03.2021 in Quarantäne.
BEITRAG vom 17.03.2021, 13:49 UHR
In der Kita „Kinderland“ in Großschönau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten.
Es betrifft die Kinder der Gruppe „Hasen“ und ein Teil der Hortkinder im Kita-Gebäude sowie eine Mitarbeiterin, welche sich in Quarantäne begeben müssen.
Beitrag vom 21.12.2020, 08:40 Uhr
Die Quarantäne der beiden Gruppen ist seit 16.12.2020 aufgehoben. Die Notbetreuung in der Einrichtung läuft normal.
Beitrag vom 09.12.2020, 12.45 Uhr
Die Gruppe „Hasen“ und „Zwerge“ sowie deren Erzieherinnen sind bis 15.12.2020 in Quarantäne.
Quarantäne-Bescheid – AWO Kinderland Großschönau – Hasengruppe
Quarantäne-Bescheid – AWO Kinderland Großschönau – Zwergengruppe
Beitrag vom 07.12.2020, 14.00 Uhr
In der Kita „Kinderland“ in Großschönau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 14.10.2020, 15.00 Uhr
Wir freuen uns, dass die Kita „Kinderland“ Großschönau ab morgen, 15.10.2020, wieder geöffnet werden kann.
Ein Testergebnis steht noch aus. Alle anderen Mitarbeiterinnen haben ein negatives Testergebnis erhalten.
Beitrag vom 14.10.2020, 13.00 Uhr
Für vier Mitarbeiterinnen der Kita Großschönau wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die Quarantäne ab sofort aufgehoben. Bei ihnen liegen inzwischen negative Testergebnisse vor, sodass sich damit eine erste Teileröffnung der Einrichtung ergibt. Am Donnerstag öffnet vorerst nur der Hort wieder. Die Betreuung der Klassen 1 bis 4 erfolgt ausschließlich im Nebengebäude. Damit kann der Frühdienst ebenfalls wieder gewährleistet werden, jedoch sind auch die Kinder der 1. Klasse im Nebengebäude abzugeben.
Krippe und Kindergarten bleiben weiterhin noch geschlossen. Hier stehen die Ergebnisse, der gestern durchgeführten Testung noch aus.
Beitrag vom 13.10.2020, 11.00 Uhr
Am heutigen Vormittag werden alle unter Quarantäne gestellten Mitarbeiter*innen der Einrichtung getestet. Laut Gesundheitsamt werden die Testergebnisse spätestens Ende dieser Woche erwartet. Sobald die Ergebnisse vorliegen, erhalten Sie weitere Informationen.
Beitrag vom 09.10.2020, 12.30 Uhr
Durch die Anordnung des Gesundheitsamtes vom 09.10.2020 wurden alle Erzieherinnen der Kindertagesstätte „Kinderland“ in Großschönau bis zum 13.10.2020 unter Quarantäne gestellt.
Die Kita muss daher bis auf Weiteres geschlossen werden.
Die Testung der betroffenen Mitarbeiterinnen erfolgt am kommenden Montag. In Abhängigkeit der Testergebnisse wird über eine Wiedereröffnung der Kita in der zweiten Hälfte der nächsten Woche zu entscheiden sein. Wir bitten um Verständnis der Eltern und Angehörigen. (Stand: 09.10.2020, 11.30 Uhr)
Beitrag vom 06.10.2020, 13.45 Uhr
Am heutigen Vormittag fanden Testungen der Gruppe sowie deren Erzieherin beim Gesundheitsamt statt. Laut dessen Information ist mit den Ergebnissen voraussichtlich am Donnerstag zu rechnen.
Die Quarantäne wird derzeit bis einschließlich 13.10.2020 andauern.
Beitrag vom 05.10.2020, 14.30 Uhr
Aufgrund eines positiv getesteten Falls wurde eine Kindergartengruppe der Kita „Kinderland“ Großschönau – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – unter Quarantäne gestellt. Alle Kinder dieser Gruppe sowie deren Erzieherin werden durch das Gesundheitsamt getestet.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt
Der Betrieb der restlichen Gruppen der Einrichtung läuft bis auf Weiteres geregelt weiter.
Beitrag vom 19.11.2021, 10:40 Uhr
In der Kita „Oberlandknirpse“ Ebersbach ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Erzieherin der Gruppe „kleine Pfiffis“.
Beitrag vom 21.12.2020, 08:40 Uhr
Die Quarantäne in der Kita ist aufgehoben. Die Notbetreuung in der Einrichtung läuft normal.
Beitrag vom 09.12.2020, 13:00 Uhr
In der Kita „Oberlandknirpse“ in Ebersbach-Neugersdorf gibt es einen positiver Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
Beitrag vom 16.03.2022, 08:45 Uhr
In der Wichtelgrupppe sind drei Mitarbeiter an Corona erkrankt.
Deshalb findet am Donnerstag und Freitag nur Notbetreuung für die Kinder der Wichtelgruppe von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Beitrag vom 22.02.2022, 08:45 Uhr
Seit dem 21.02.2022 befindet sich die Hortgruppe in der Notbetreuung.
beitrag vom 15.12.2021, 10:49 Uhr
In der Kita „Lauschezwerge“ Waltersdorf ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin der Einrichtung.
Beitrag vom 23.11.2021,16:34 Uhr
In der Kita „Lauschezwerge“ Waltersdorf ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Mitarbeiterin der Krippengruppe.
Beitrag vom 10.12.2020, 08:15 Uhr
Bei der Informationsübermittlung gab es einen Fehler.
Es gibt KEINEN Fall von COVID-19 in der Einrichtung.
Wir bitten um Entschuldigung.
Beitrag vom 09.12.2020, 15:15 Uhr
In der Kita „Lauschezwerge“ in Waltersdorf gibt es einen positiven Fall von COVID-19. Alle weiteren Maßnahmen werden eingeleitet.
BeiTrag vom 22.02.2022, 08:45 uhr
Die Notbetreuung ist seit dem 21.02.2022 aufgehoben.
BeiTrag vom 11.02.2022, 07:55 uhr
Notbetreuung aufgehoben ab 14.02.22. Aufgrund von Corona-bedingten personellen Ausfällen wird ab Montag jede Gruppe im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Allerdings sind wir gezwungen, die Öffnungszeiten auf 7.00-15.00 Uhr zu verkürzen.
Beitrag vom 07.02.2022, 09:26 Uhr
Die Notbetreuung für die Frosch- und Schmetterlingsgruppe gilt noch bis zum 11.02.2022. Berechtigt zur Inanspruchnahme der Notbetreuung sind Kinder deren Personensorgeberechtigte einen der Berufe ausübt, die in der folgenden Liste aufgeführt sind:
Liste relevanter Personengruppen
beitrag vom 31.01.2022, 13:17 Uhr
Aufgrund mehrerer, an Corona erkrankter Mitarbeiter*innen in der Kita „Storchennest“ Ludwigsdorf kann in der gesamten Woche (KW 5) für die Frosch- und Schmetterlingsgruppe nur eine Notbetreuung angeboten werden.
BEITRAG vom 17.11.2020, 10:33 uhr
Die Quarantäne wird ab dem 18.11.2020 aufgehoben, sodass dann die Kinder und deren Erzieherinnen wieder in die Einrichtung kommen können.
Beitrag vom 06.11.2020, 19:00 Uhr
Nach heutiger Information des Gesundheitsamtes befinden sich die Kindergartengruppe „Frösche“ sowie einige Kinder der Gruppe „Schmetterlinge“ und insgesamt vier Erzieherinnen ab sofort bis 17.11.2020 in Quarantäne.
Beitrag vom 06.11.2020, 11:30 Uhr
In der Kindertagesstätte „Zum Storchennest“ in Ludwigsdorf gibt es einen positiven COVID-19-Fall. Derzeit wird auf die Maßnahmen des Gesundheitsamtes gewartet.
Wir halten Sie auf dem Laufenden sobald es Neuigkeiten gibt.
Beitrag vom 16.03.2022, 08:45 uhr
In den Gruppen 1 und 2 sind drei Mitarbeiterinnen an Corona erkrankt.
Beitrag vom 22.12.2021, 08:02 Uhr
In der Krippe „Südzwerge“ Löbau sind zwei positive Fälle von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei zwei Mitarbeiter*innen der Gruppe 3.
BEITRAG vom 11.11.2021,08:50 uhr
In der Kinderkrippe „Südzwerge“ in Löbau sind am 10. und 11.11.2021 zwei weiterere positiver Fälle von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft zwei Kinder. Mit dem Gesundheitsamt stehen wir in Verbindung.
Beitrag vom 09.11.2021, 11:55 Uhr
In der Kinderkrippe „Südzwerge“ in Löbau ist am 08.11.2021 ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten. Es betrifft hierbei eine Erzieherin. Das Gesundheitsamt wird für die Kinder der Gruppe 1 Quarantäne erlassen. Quarantänefristen und die Möglichkeiten zur Freitestung werden durch das Gesundheitsamt bekanntgegeben.
BEITRAG vom 08.04.2021,13:00 Uhr
Die Quarantäne in der Krippe „Südzwerge“ ist aufgehoben.
BEITRAG vom 19.03.2021, 08:15 UHR
In der Krippe „Südzwerge“ in Löbau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten ist.
Die Kinder der Gruppe 4 sowie die Gruppenerzieherinnen gehen in Quarantäne.
Beitrag vom 11.11.2020, 11:30 Uhr
Die Quarantäne der betroffenen Mitarbeiterin endet mit dem gestrigen Tag.
Beitrag vom 02.11.2020, 13:30 Uhr
In der Kinderkrippe „Südzwerge“ in Löbau gibt es einen positiven Corona-Fall. Da sich die Person bereits seit vergangenem Mittwoch in Quarantäne befindet, ist eine weitere Kontaktermittlung und auch die Quarantäne anderer Personen nicht notwendig. Die Festlegungen erfolgten durch das Gesundheitsamt.
Beitrag vom 16.12.2021, 15:34 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ Zittau zwei weitere COVID-19-Fälle aufgetreten. Es betrifft zwei Kinder aus der Käfer-Gruppe.
beitrag vom 14.12.2021, 18:25 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ Zittau ist ein weiterer COVID-19-Fall aufgetreten. Es betrifft ein Kind aus der Sonnen-Gruppe.
beitrag vom 10.12.2021, 09:39 uhr
In der Kita „Spatzennest“ Zittau ist ein weiterer COVID-19-Fall aufgetreten. Es betrifft eine Mitarbeiterin der Einrichtung.
Beitrag vom 07.12.2021, 18:30 UHr
In der Kita „Spatzennest“ Zittau ist ein weiterer COVID-19-Fall aufgetreten. Es betrifft ein Kind aus der Küken-Gruppe.
BEITrag vom 07.12.2021, 07:21 Uhr
Am 01. und 02.12. ist jeweils ein positiver Fall von COVID-19 in der Kita „Spatzennest“ Zittau aufgetreten. Es betrifft zwei Mitarbeiter der Einrichtung.
beitrag vom 25.11.2021, 18:48 uhr
In der Kita „Spatzennest“ Zittau ist ein weiterer COVID-19-Fall in der Küken-Gruppe aufgetreten.
Beitrag vom 10.03.2021, 12:15 Uhr
Die Quarantäne der Gruppe ist ab heute beendet.
Beitrag vom 05.03.2021, 07:00 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Zittau gibt es einen weiteren positiven Fall von COVID-19.
Er betrifft die Gruppe „Katzen“, welche sich bereits in Quarantäne befindet.
Beitrag vom 03.03.2021, 08:00 Uhr
In der Kita „Spatzennest“ in Zittau ist ein positiver Fall von COVID-19 aufgetreten ist.
Die Kinder der Gruppe „Katzen“ sowie die Gruppenerzieherinnen gehen bis zum 09.03.2021 in Quarantäne.
Beitrag vom 02.11.2020, 08:00 Uhr
Wir freuen uns mitzuteilen, dass die Quarantäne für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Zittau ab heute aufgehoben ist und die Kinder die Einrichtung wieder besuchen können.
Beitrag vom 21.10.2020, 20.15 Uhr
Aufgrund positiv getesteter Fälle wurden zwei Krippengruppen der Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Zittau – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – unter Quarantäne gestellt. Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.
Beitrag vom 23.04.2021, 9.00 Uhr
Aufgrund der Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinanderfolgenden Werktagen müssen die Kindertagesstätten und Horte im Landkreis Görlitz ab Montag, den 26.04.2021 schließen.
Für die Kita- und Hortkinder wird in der Zeit ab 26.04.2021 eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung erfolgt nur für Kinder, deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die entsprechenden Nachweise der Arbeitgeber für die Notbetreuung sind bis spätestens Montag, 26.04.2021 der Einrichtungsleitung vorzulegen. Bereits vorliegende Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.
Folgende Regelungen gelten auch während der Notbetreuung für unsere Kindereinrichtungen:
- Für die Kindertageseinrichtungen gilt ein BETRETUNGSVERBOT. Das Betreten der Einrichtung kann nur unter Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses gewährt werden.
- Sie sind weiterhin verpflichtet, während Ihres Aufenthaltes auf dem gesamten Einrichtungsgelände einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen!
- Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 Meter ein!
Beitrag vom 19.11.2021, 10:39 Uhr
Ab dem 29.11.2021 findet in den Kindertageseinrichtungen wieder eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt. Die geänderten Öffnungszeiten der Einrichtungen werden in der Kikom-App veröffentlicht.
Beitrag vom 31.03.2021, 13.00 Uhr
Laut der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 findet ab dem 6. April 2021 in den Kindertageseinrichtungen wieder eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.
Folgende Regelungen treten für unsere Kindereinrichtungen ab dem 6. April 2021 in Kraft:
- Für die Kindertageseinrichtungen gilt ein BETRETUNGSVERBOT. Das Betreten der Einrichtung kann nur unter Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses gewährt werden.
- Sie sind weiterhin verpflichtet, während Ihres Aufenthaltes auf dem gesamten Einrichtungsgelände einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen!
- Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 Meter ein!
Beitrag vom 25.03.2021, 13.00 Uhr
Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen schließen die Kindertageseinrichtungen ab kommenden Montag, 29. März 2021, auf der Grundlage von § 5a Abs. 8 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Eine Notbetreuung findet statt. Die feststellende Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) steht noch aus.
Elternaushang – Notbetreuung ab 29.03.2021
Die entsprechenden Nachweise der Arbeitgeber für die Notbetreuung sind vor erstmaliger Inanspruchnahme der Einrichtungsleitung vorzulegen.
Das Formular zur Notbetreuung können Sie hier sowie in der Kikom-App (betrifft nicht alle Einrichtungen) abrufen:
Beitrag vom 26.01.2021, 11:35 Uhr
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder wegen behördlich angeordneter Schul- und Einrichtungsschließungen oder Quarantäne zu Hause betreuen müssen, von den gesetzlichen Krankenkassen Entschädigungen für ihren Verdienstausfall (zusätzliche Kindkranktage) erhalten.
Sollten Sie für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Kindkranktage für die Krankenkasse eine Bestätigung der Kindertageseinrichtung benötigen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt (per Mail oder Telefon) mit der Einrichtung auf. Die ausgefüllte Bescheinigung wird Ihnen dann vorrangig per Mail zugesendet. Wenn Sie nicht per Mail erreichbar sein sollten, sprechen Sie im Telefonat bitte den/die Einrichtungsleiter*in aktiv an.
beitrag vom 13.02.2021, 13:04 Uhr
Im Folgenden finden Sie die wesentlich geltenden Maßnahmen für den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen ab dem 15. Februar 2021:
- Eltern und einrichtungsfremde Personen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz auf dem Gelände und in der Einrichtung tragen. Dies ist verpflichtend.
- Das Vorlegen der täglichen Gesundheitsbestätigung entfällt.
- Sämtliche Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung sowie die Durchführung von Elternabenden, Elternbeiratssitzungen, Elterngesprächen sind nicht gestattet.
Weitere Regelungen finden Sie im Brief des sächsischen Kultusministers Christian Piwarz an alle Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen:
Minister-Schreiben an die Eltern vom 12.02.2021
BEITRAG vom 12.02.2021, 07:45 Uhr
Grundschulen und Kitas öffnen
Sozialministerin Petra Köpping (SPD) informierte am Donnerstag über die Eckpunkte der neuen Corona-Schutzverordnung, die am Freitag beschlossen werden soll und zum größten Teil schon bekannt ist. Demnach wird Sachsen ab kommenden Montag Kitas und Grundschulen für einen eingeschränkten Betrieb wieder öffnen. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist, müssen Kita und Schulen wieder schließen. (Quelle: https://www.saechsische.de/)
Folgende Festlegungen sind dann wieder zu beachten:
- Es wird feste Gruppenstrukturen im Haus und auf dem Außengelände geben.
- Es kommt zur Verringerung der Öffnungszeiten. (siehe Aushang in der Einrichtung)
- Die Bring- und Abholzeiten erfolgen in definierten Übergabebereichen.
Wir werden Sie fortlaufend über Aktualisierungen informieren, sobald die neuen Regelungen der neuen Corona-Schutzverordnung und die abschließenden Handlungsempfehlungen veröffentlicht sind.
Beitrag vom 26.01.2021, 11:35 Uhr
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder wegen behördlich angeordneter Schul- und Einrichtungsschließungen oder Quarantäne zu Hause betreuen müssen, von den gesetzlichen Krankenkassen Entschädigungen für ihren Verdienstausfall (zusätzliche Kindkranktage) erhalten.
Sollten Sie für die Inanspruchnahme der zusätzlichen Kindkranktage für die Krankenkasse eine Bestätigung der Kindertageseinrichtung benötigen, nehmen Sie bitte direkt Kontakt (per Mail oder Telefon) mit der Einrichtung auf. Die ausgefüllte Bescheinigung wird Ihnen dann vorrangig per Mail zugesendet. Wenn Sie nicht per Mail erreichbar sein sollten, sprechen Sie im Telefonat bitte den/die Einrichtungsleiter*in aktiv an.
BEITRAG vom 08.01.2021, 12:00 Uhr
Die geringe Anzahl an Essensportionen führt zu ein paar Änderungen der Essenbestellung ab Montag, 11.01.2021.
- Die Bestellung des Essens erfolgt am Vortag bis 11:00 Uhr.
- Kinder, die bis 11:00 Uhr nicht für den Folgetag gemeldet sind, können bei der Mittagsversorgung nicht berücksichtigt werden. Sollte dies der Fall sein, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Eltern organisieren für diesen einen Tag selbst die Mittagsversorgung mit verfügbaren Lieferanten/ Lieferdiensten. Bestellung, Lieferung & Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Eltern und dem Lieferanten/ Lieferdiensten. Die Essenausgabe erfolgt durch die Erzieher*innen der Einrichtung an das Kind/ die Kinder.
ODER - Die Mitgabe von ausschließlich kalten Speisen, die zum Verzehr nicht nochmals erwärmt werden müssen.
3. Spontane Abmeldungen können nicht berücksichtigt und müssen berechnet werden.
Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die sächsische Staatsregierung den Lockdown bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Deshalb bleiben alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung weiterhin bis zum 14. Februar 2021 geschlossen.
Für die Kita- und Hortkinder wird in dieser Zeit weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Richtlinie hierfür ist die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 26. Januar 2021 (www.coronavirus.sachsen.de), gültig vom 28. Januar 2021 bis 14. Februar 2021.
Eine Notbetreuung soll nur dann gesichert werden, wenn
- beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte oder in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte gemäß der Anlage 1 (Notbetreuung A) beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind,
- nur einer der Personensorgeberechtigten gemäß der Anlage 2 (Notbetreuung B) beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann oder
- das Jugendamt aufgrund andernfalls drohender Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit einer Notbetreuung feststellt.
Die entsprechenden Nachweise der Arbeitgeber für die Notbetreuung sind vor erstmaliger Inanspruchnahme der Einrichtungsleitung vorzulegen.
Das Formular zur Notbetreuung können Sie hier sowie in der Kikom-App (betrifft nicht alle Einrichtungen) abrufen:
Formular Nachweis berufliche Tätigkeit – Formular A und B
Liste systemrelevanter Berufsgruppen
Erweiterung Notbetreuung
Beitrag vom 30.04.2020:
Sachsen verlängert Beitragsfreiheit für Kinder, deren Kita geschlossen ist
Sächsische Eltern, deren Kinder wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen nicht in eine Krippe, einen Kindergarten oder in den Hort gehen können, müssen auch weiterhin nicht die monatlichen Kita-Elternbeiträge bezahlen. Darauf haben sich nach Informationen von saechsische.de jetzt abschließend die kommunalen Spitzenverbände und das sächsische Finanzministerium geeinigt. Die Beitragsfreiheit für ungenutzte Kita-Plätze gilt vorerst bis zum 3. Mai.
Eltern in systemrelevanten Berufen, deren Kinder Plätze in einer Notbetreuung nutzen dürfen, müssen dagegen ab dem 20. April die üblichen Betreuungsentgelte wieder bezahlen. Das soll auch für Eltern gelten, deren Kinder künftig in eine Krippe, die Kita oder den Hort zurückkehren können.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte am Mittwoch im Landtag an, man prüfe zurzeit, ob es nach dem 3. Mai „eine ähnliche Regelung“ wie bisher geben wird. Das hieße, dass auch nach dem 3. Mai keine Elternbeiträge für ungenutzte Plätze fällig würden, genutzte Plätze dagegen wieder bezahlt werden müssen. Eine bindende Entscheidung dazu will die Staatsregierung in Kürze bekanntgeben.
Quelle: Sächsische Zeitung vom 29.04.2020
Beitrag vom 26.03.2020:
Erlass der Kita-Beiträge für Monat April
Durch Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales in Abstimmung mit dem Kultusministerium (zuletzt aktualisiert am 23.03.2020) wurde eine Schließung aller Kindertagesstätten ab 18. März 2020 bis einschließlich 17. April 2020 erlassen.
Der Freistaat Sachsen hat daraus resultierend entschieden, dass für den oben genannten Zeitraum keine Elternbeiträge erhoben und die Eltern damit entlastet werden. Für die Umsetzung hat nun der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V. am 23.03.2020 an seine Mitglieder eine ergänzende Information zur Erstattung von Elternbeiträgen herausgegeben.
Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes wird der Beitrag für einen Berechnungsmonat erlassen. Für den Monat April werden keine Elternbeiträge fällig. Das trifft auch auf die Eltern zu, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung werden wir als Träger der Kindertagesstätte Ihres Kindes / Ihrer Kinder wie folgt umsetzen:
Den Elternbeitrag sowie sonstige Betreuungskosten (Verpflegung, Getränkegeld, Mehrbetreuung u.a.) werden wir für den Monat März 2020 vertragsgemäß berechnen und wie gewohnt am 15.04.2020 per Lastschrift von ihrem Konto einziehen.
Dafür wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat April erlassen, sodass am 15.05.2020 außer den Kosten für das Verpflegungs- und Getränkegeld keine Belastung Ihres Kontos durch uns erfolgt.
Beitrag vom 19.03.2020:
Elterninformation zu Kitabeiträgen
Vermehrt erreichen uns Anfragen von Eltern, ob sie weiter für die Kinderbetreuung bezahlen müssen, obwohl sie ihr Kind gar nicht in die Einrichtung geben können.
Die Betreuungsverträge sehen diese Zahlungspflicht auch in Zeiten vor, in denen die Einrichtung geschlossen ist (Schließtageregelung).
Wir bemühen uns als Träger, die weiter auflaufenden Betriebs- und Personalkosten durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
Mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus sind wir in Abstimmung, um eine Regelung zur Rückerstattung der Elternbeiträge zu erreichen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass diese Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Elterninformation vom 18.03.2020SZ-Artikel „Werden Elternbeiträge jetzt ausgesetzt?“ vom 19.03.2020
Beitrag vom 05.06.2020:
Wir bitten Eltern und Besucher beim Betreten der Einrichtungen auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten:
- Entsprechend der Allgemeinverfügung vam Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 04.06.2020 mit Wirkung zum 06.06.2020 sind Sie verpflichtet, während Ihres Aufenthaltes auf dem gesamten Einrichtungsgelände einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 Meter ein!
Beitrag vom 15.05.2020:
Bring- und Holsituation in den Kitas – Vollmachterteilung von Personensorgeberechtigten:
Personensorgeberechtigte (Eltern) können durch Erteilung einer Vollmacht ihre Verpflichtungen auf Dritte übertragen. Üblicherweise geschieht das in unserem Kontext durch Bevollmächtigung zum Bringen und Abholen der Kinder. Liegt also der Einrichtung eine entsprechende Vollmacht vor, können auch berechtigte Dritte das Kind bringen bzw. abholen.
Beitrag vom 12.05.2020:
Das Sächsische Kultusministerium hat den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertagesstätten ab dem 18.05.2020 erlaubt und entsprechende Hygiene- und Hausregeln erlassen.
Folgende Festlegungen sind zu beachten:
Betreuungsbedarf ab 18.05.2020:
- Eltern, die bisher die Notbetreuung nicht beansprucht haben, müssen vor Aufnahme des Kindes in den eingeschränkten Regelbetrieb, das Formular Belehrung Corona unterzeichnen.
- Für die Betreuung ab dem 18.05.2020 ist das Formular Betreuungsbedarf bis 14.05.2020 abzugeben.
- Bis jeweils Donnerstag ist das Formular Betreuungsbedarf für die folgende Woche abzugeben.
- Formulare senden Sie bevorzugt an die Einrichtungsmail oder werfen es in den Briefkasten der Kindertagesstätte.
Übergabe und Abholung des Kindes:
- Das Bringen und Abholen der Kinder erfolgt an der Tür bzw. im Eingangsbereich der Kindertagesstätte.
- Die Eltern müssen bei der Übergabe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Mit Wartezeiten ist zu rechnen, Mindestabstände sind einzuhalten.
- Das Betreten der Einrichtung ist nicht erlaubt.
- Bei Übergabe des Kindes haben die Eltern täglich das Formular „Gesundheitsbestätigung“ zu unterzeichnen.
Betreuungsgruppen, Betreuungszeiten, Öffnungszeiten:
- Die Kinder sollen in konstanten Gruppen betreut werden.
- Die Zusammensetzung der Gruppen kann abweichend von der Ihnen bekannten Gruppenzusammensetzung erfolgen.
- Geschwisterkinder können in einer gemeinsamen Gruppe betreut werden.
- Wir bitten Sie, wenn möglich, die Betreuungszeiten in den Kernzeiten von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr zu nutzen, um den Personaleinsatz in den konstanten Gruppen gewährleisten zu können.
- Anspruch auf die Betreuung in den Randzeiten (Früh- und Spätdienst) haben die Kinder, deren Eltern in dieser Zeitspanne beruflich tätig sind.
- Die Öffnungszeiten können an die Bedarfe angepasst werden.
Erkrankung des Kindes:
- Bei Krankheitssymptomen wird das Kind nicht in die Einrichtung aufgenommen.
- Zeigen Kinder innerhalb des Tages Krankheitssymptome, ist das Kind sofort abzuholen.
Frühstücks- und Vesperangebot:
- Während des eingeschränkten Regelbetriebes wird durch die Einrichtung kein Frühstücks- und Vesperangebot vorgehalten.
- Frühstück und Vesper sind durch die Eltern mitzugegeben.
Elterngespräche, Entwicklungsgespräche:
- Während des eingeschränkten Regelbetriebes finden keine Elterngespräche, Entwicklungsgespräche und Elternabende in der Einrichtung statt.
- Elterngespräche können telefonisch geführt werden.
Eingewöhnung:
- Die Eingewöhnung erfolgt mit dem Kind, den Eltern und der Erzieherin in einem separaten Raum ohne Kindergruppe.
Beitrag vom 21.04.2020:
Seit dem 20.04.2020 gelten sachsenweit erweiterte Bedingungen für die Notbetreuung in Kindertagesstätten.
Folgende Informationen gibt es aus dem Fachbereich Kindertagesstätten der AWO Oberlausitz:
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn Personensorgeberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur ihre dienstliche und betriebliche Tätigkeit ausüben und der andere Personensorgeberechtigte nicht die Betreuung des Kindes übernehmen kann.
Die Notbetreuung deckt nur die Zeit der Arbeitszeit zuzüglich des Fahrweges ab. Notbetreuung heißt nicht, dass ein Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit besteht. Bei Kurzarbeit, Urlaub und Freizeitausgleich besteht ebenfalls kein Anspruch auf Notbetreuung.
Allgemeinverfuegung – Schliessung von Schulen und Kitas vom 17.April 2020 – Ergänzung
Beitrag vom 24.03.2020:
Notbetreuung in den Kitas wird ausgeweitet
Schulen und Kitas sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
Die wesentlichen Änderungen mit Stand 23.03.2020:
- Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
Aktualisierte Übersicht der Personenberechtigten für die Notbetreuung vom 23.03.2020
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Weitere Infos und Allgemeinverfügungen finden Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de.
(Quelle: SMK – Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Beitrag vom 18.03.2020:
Inanspruchnahme von Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz
Die Gesamtkapazität an Betreuungsplätzen in allen Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz beträgt 1.897 Plätze. Derzeit nehmen 1.679 Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch.
Im Rahmen der Kitaschließungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus meldeten Eltern aus Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur für 130 Kinder Bedarf für eine Notbetreuung bis zum 17.04.2020 an. Somit wird in allen Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz eine Notbetreuung angeboten.
Beitrag vom 12.05.2020:
Das Sächsische Kultusministerium hat den eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertagesstätten & Horten ab dem 18.05.2020 erlaubt und entsprechende Hygiene- und Hausregeln erlassen.
Folgende Festlegungen sind zu beachten:
Betreuungsbedarf ab 18.05.2020:
- Eltern, die bisher die Notbetreuung nicht beansprucht haben, müssen vor Aufnahme des Kindes in den eingeschränkten Regelbetrieb, das Formular Belehrung Corona unterzeichnen.
- Für die Betreuung ab dem 18.05.2020 ist das Formular Betreuungsbedarf bis 14.05.2020 abzugeben.
- Bis jeweils Donnerstag ist das Formular Betreuungsbedarf für die folgende Woche abzugeben.
- Formulare senden Sie bevorzugt an die Einrichtungsmail oder werfen es in den Briefkasten der Einrichtung.
Übergabe und des Kindes:
- Die Eltern müssen bei der Übergabe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Das Betreten der Einrichtung ist nicht erlaubt.
- Hortkinder haben das Formular Gesundheitsbestätigung täglich aktualisiert mitzuführen. Es ist nicht ausreichend, wenn die Bestätigung in der Schule vorliegt.
Betreuungsgruppen, Betreuungszeiten, Öffnungszeiten:
- Die Kinder sollen in konstanten Gruppen betreut werden.
- Die Zusammensetzung der Gruppen kann abweichend von der Ihnen bekannten Gruppenzusammensetzung erfolgen.
- Anspruch auf die Betreuung in den Randzeiten (Früh- und Spätdienst) haben die Kinder, deren Eltern in dieser Zeitspanne beruflich tätig sind.
- Die Öffnungszeiten können an die Bedarfe angepasst werden.
Erkrankung des Kindes:
- Bei Krankheitssymptomen wird das Kind nicht in die Einrichtung aufgenommen.
- Zeigen Kinder innerhalb des Tages Krankheitssymptome, ist das Kind sofort abzuholen.
Elterngespräche:
- Während des eingeschränkten Regelbetriebes finden keine Elterngespräche und Elternabende in der Einrichtung statt.
- Elterngespräche können telefonisch geführt werden.
Beitrag vom 30.03.2020:
Einstellung der Notbetreuung in den Horten zum 01.04.2020
Ab dem 01.04.2020 wird die Dienstanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus konsequent umgesetzt, wonach die Notbetreuung der betreffenden Schüler ausschließlich über die Notbetreuung an den Schulen zu erfolgen hat.
Beitrag vom 15.05.2020:
Seit dem 14.05.2020 ist die Zentralküche in Löbau wieder in Betrieb genommen und somit die Mittagessenversorgung für die AWO-Kindertagesstätten gesichert.
Beitrag vom 06.04.2020:
Mittagsversorgung in den AWO-Kindertagesstätten
Seit 01.04.2020 erfolgt aus betrieblichen Gründen keine Mittagsversorgung der Kindertagesstätten über die Zentralküche Löbau.
Aktuelle Alternativen für Eltern (bis 06.04.2020):
- Eltern organisieren selbst die Mittagsversorgung mit verfügbaren Lieferanten/Lieferdiensten. Bestellung, Lieferung & Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Eltern und dem Lieferanten/Lieferdiensten. Die Essensausgabe erfolgt durch die Erzieher*in der Einrichtung an das Kind/die Kinder.
- Mitgabe von ausschließlich kalten Speisen, die zum Verzehr nicht nochmals erwärmt werden müssen.
Alle AWO-Kindertagesstätten können ab 07.04.2020 wieder mit warmen Mittagsmahlzeiten beliefert werden. Ausgenommen davon bleiben Sonderkostformen, wie z. B. spezielle Essen bei attestierten Allergien.
Fachbereich Altenhilfe
Beitrag vom 21.03.2020
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Es wird ein Besuchsverbot für alle Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Fachbereich Kinder, Jugend & Familie
Beitrag vom 21.03.2020
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Fachbereich Eingliederungshilfe & Wohnen
Beitrag vom 09.04.2021, 13:00 UHr
Die Quarantäne in den Wohnheimen 1 und 2 ist seit dem 08.04.2021 beendet. Vier Bewohner bleiben weiterhin in Einzelquarantäne.
BEITRAG vom 30.03.2021, 10:00 UHR
Nach Anordnung des Gesundheitsamtes wurde nun auch das Wohnheim 2 in Quarantäne versetzt. Die Anordnung gilt für Wohnheim 1 und 2 bis zum 07.04.2021.
Beitrag vom 19.03.2021, 11:30 Uhr
Nach Anordnung des Gesundheitsamtes wird das komplette Wohnheim 1 unter Quarantäne gestellt. Die Anordnung gilt bis einschließlich 31.03.2021.
Beitrag vom 17.03.2021, 13:15 Uhr
In den Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen Löbau gibt es ein akutes Infektionsgeschehen. Wir bitten aktuell von Besuchen abzusehen.
Weitere Maßnahmen werden mit dem Gesundheitsamt abgestimmt. Wir informieren Sie, sobald es neue Informationen gibt.
Beitrag vom 20.11.2020, 10.45 Uhr
Seit Montag gibt es in den Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen einen positiven Fall in der Mitarbeiterschaft. Aufgrund der Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt wurden zwei weitere Kollegen*innen in vorsorgliche Zwei-Wege-Quarantäne geschickt.
Beitrag vom 25.08.2020, 17.00 Uhr
Als Resultat der am Wochenanfang erneut durchgeführten Testung des bekannten positiven Falls wurde heute ein negatives Ergebnis festgestellt. Die Quarantäne sowie das Besuchs- und Betretungsverbote werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Im Namen der Geschäftsführung und des gesamten Pandemieteams der AWO Oberlausitz bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern, Bewohnern der Wohnstätten sowie allen Angehörigen für das Meistern dieser besonderen Situation.
Auf die Einhaltung geltender Hygienestandards und Abstandsregelungen ist weiterhin zwingend zu achten.
Beitrag vom 22.08.2020, 10.00 Uhr
Nachdem das Gesundheitsamt in dieser Woche erneut eine Testung aller Mitarbeiter und Bewohner der beiden Wohnheime durchführte, gibt es weiterhin nur den bereits bekannten positiven Fall in den Wohnstätten Löbau.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurde die Quarantäne sowie das Besuchs- und Betretungsverbot bis zum 25.08.2020 verlängert.
Beitrag vom 13.08.2020, 14.00 Uhr
Das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz hat bestätigt, dass die am 10.08.2020 durchgeführten Testungen in den Wohnheimen alle negativ waren, mit Ausnahme des bekannten positiven Falls. Auf Basis der bestehenden Hygieneschutzkonzepte werden alle Maßnahmen umgesetzt, die eine weitere Verbreitung der Infektion in der Einrichtung verhindern sollen.
Für die Wohnheime der Wohnstätten besteht weiterhin Quarantäne, sowie ein Besuchs- und Betretungsverbot bis mindestens 21.08.2020.
Zu Beginn der kommenden Woche werden erneut Testungen aller Mitarbeiter und Bewohner der beiden Wohnheime durch das Gesundheitsamt durchgeführt.
Beitrag vom 11.08.2020, 18.30 Uhr
Am Montag, den 10.08.2020 wurden durch das Gesundheitsamt alle Bewohner und Mitarbeiter in den Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen getestet. Mit den Ergebnissen wird, nach Aussage des Gesundheitsamtes, bis spätestens Donnerstag, 13.08.2020, gerechnet.
Beitrag vom 09.08.2020, 15.00 Uhr
Aktuell gibt es keine neuen Ergebnisse zu durchgeführten Tests. Am Montag werden durch das Gesundheitsamt alle Bewohner in den beiden Wohnheimen der Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen in Löbau und deren Mitarbeiter getestet.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden nun beide Wohnheime unter Quarantäne gestellt.
Beitrag vom 09.08.2020, 10.00 Uhr
Im Zusammenhang mit den umfangreichen Testungen zum Coronavirus in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfB) wurden auch Tests in den AWO-Wohnstätten in Löbau vom Gesundheitsamt durchgeführt.
Aufgrund eines positiv getesteten Falls wird das Wohnheim II (mit externer Wohnstruktur) der Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen in Löbau – in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt – unter Quarantäne gestellt. Damit verbunden ist ein sofortiges Besuchsverbot des Heimes.
Die Ermittlungen dauern an. Weitere Maßnahmen werden eng mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.