Nachfolgend finden Sie alle Informationen und Beiträge zu der aktuellen Situation in unseren Einrichtungen, nach Fachbereichen sortiert und beginnend mit den jeweils aktuellsten Informationen.
Fachbereich Kindertagesstätten
Beitrag vom 05.05.2020:
Für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten nutzen können, fallen bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an. Nur wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, entrichtet dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge.
Pressemitteilung des SMF zu Elternbeiträgen vom 01.05.2020
Beitrag vom 30.04.2020:
Sachsen verlängert Beitragsfreiheit für Kinder, deren Kita geschlossen ist
Sächsische Eltern, deren Kinder wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen nicht in eine Krippe, einen Kindergarten oder in den Hort gehen können, müssen auch weiterhin nicht die monatlichen Kita-Elternbeiträge bezahlen. Darauf haben sich nach Informationen von saechsische.de jetzt abschließend die kommunalen Spitzenverbände und das sächsische Finanzministerium geeinigt. Die Beitragsfreiheit für ungenutzte Kita-Plätze gilt vorerst bis zum 3. Mai.
Eltern in systemrelevanten Berufen, deren Kinder Plätze in einer Notbetreuung nutzen dürfen, müssen dagegen ab dem 20. April die üblichen Betreuungsentgelte wieder bezahlen. Das soll auch für Eltern gelten, deren Kinder künftig in eine Krippe, die Kita oder den Hort zurückkehren können.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte am Mittwoch im Landtag an, man prüfe zurzeit, ob es nach dem 3. Mai „eine ähnliche Regelung“ wie bisher geben wird. Das hieße, dass auch nach dem 3. Mai keine Elternbeiträge für ungenutzte Plätze fällig würden, genutzte Plätze dagegen wieder bezahlt werden müssen. Eine bindende Entscheidung dazu will die Staatsregierung in Kürze bekanntgeben.
Quelle: Sächsische Zeitung vom 29.04.2020
Beitrag vom 26.03.2020:
Erlass der Kita-Beiträge für Monat April
Durch Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales in Abstimmung mit dem Kultusministerium (zuletzt aktualisiert am 23.03.2020) wurde eine Schließung aller Kindertagesstätten ab 18. März 2020 bis einschließlich 17. April 2020 erlassen.
Der Freistaat Sachsen hat daraus resultierend entschieden, dass für den oben genannten Zeitraum keine Elternbeiträge erhoben und die Eltern damit entlastet werden. Für die Umsetzung hat nun der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V. am 23.03.2020 an seine Mitglieder eine ergänzende Information zur Erstattung von Elternbeiträgen herausgegeben.
Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes wird der Beitrag für einen Berechnungsmonat erlassen. Für den Monat April werden keine Elternbeiträge fällig. Das trifft auch auf die Eltern zu, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung werden wir als Träger der Kindertagesstätte Ihres Kindes / Ihrer Kinder wie folgt umsetzen:
Den Elternbeitrag sowie sonstige Betreuungskosten (Verpflegung, Getränkegeld, Mehrbetreuung u.a.) werden wir für den Monat März 2020 vertragsgemäß berechnen und wie gewohnt am 15.04.2020 per Lastschrift von ihrem Konto einziehen.
Dafür wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat April erlassen, sodass am 15.05.2020 außer den Kosten für das Verpflegungs- und Getränkegeld keine Belastung Ihres Kontos durch uns erfolgt.
Beitrag vom 20.03.2020:
Sachsen erstattet Elternbeiträge
Solange Kindertagesstätten oder der Hort geschlossen bleiben, müssen Eltern in Sachsen keine Beiträge zahlen. Darauf einigten sich Sachsens Regierung und die Kommunalen Spitzenverbände am Freitag. Der Freistaat werde die Kosten in Höhe von 28,3 Millionen Euro durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren, teilte das Kultusministerium mit.
Beitrag vom 19.03.2020:
Elterninformation zu Kitabeiträgen
Vermehrt erreichen uns Anfragen von Eltern, ob sie weiter für die Kinderbetreuung bezahlen müssen, obwohl sie ihr Kind gar nicht in die Einrichtung geben können.
Die Betreuungsverträge sehen diese Zahlungspflicht auch in Zeiten vor, in denen die Einrichtung geschlossen ist (Schließtageregelung).
Wir bemühen uns als Träger, die weiter auflaufenden Betriebs- und Personalkosten durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
Mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus sind wir in Abstimmung, um eine Regelung zur Rückerstattung der Elternbeiträge zu erreichen.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass diese Klärung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Elterninformation vom 18.03.2020
SZ-Artikel „Werden Elternbeiträge jetzt ausgesetzt?“ vom 19.03.2020
Seit dem 20.04.2020 gelten sachsenweit erweiterte Bedingungen für die Notbetreuung in Kindertagesstätten.
Folgende Informationen gibt es aus dem Fachbereich Kindertagesstätten der AWO Oberlausitz:
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn Personensorgeberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur ihre dienstliche und betriebliche Tätigkeit ausüben und der andere Personensorgeberechtigte nicht die Betreuung des Kindes übernehmen kann.
Die Notbetreuung deckt nur die Zeit der Arbeitszeit zuzüglich des Fahrweges ab. Notbetreuung heißt nicht, dass ein Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit besteht. Bei Kurzarbeit, Urlaub und Freizeitausgleich besteht ebenfalls kein Anspruch auf Notbetreuung.
Bei der Leitung der Kindereinrichtung ist der Betreuungsbedarf Ihres Kindes mit dem Formular Betreuungsbedarf schriftlich anzeigen.
Für die Woche vom 20.04.2020 bis 24.04.2020 ist der Betreuungsbedarf bis 21.04.2020 anzuzeigen.
Für die Woche vom 27.04.2020 bis 30.04.2020 ist der Betreuungsbedarf bis zum 23.04.2020 anzuzeigen.
Elternaushang – Informationen Anspruch Notbetreuung
Allgemeinverfuegung – Schliessung von Schulen und Kitas vom 17.April 2020 – Ergänzung
Beitrag vom 24.03.2020:
Notbetreuung in den Kitas wird ausgeweitet
Schulen und Kitas sind seit dem 18. März geschlossen. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Die Bestimmungen dazu wurden jetzt erweitert.
Die wesentlichen Änderungen mit Stand 23.03.2020:
- Zu den systemrelevanten Berufen gehören nun u. a. auch: Banken sowie Sparkassen, die Landwirtschaft, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Krankenkassen, Rentenversicherung, Sanitätshäuser, stationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt bei Gesundheits- und Pflegeberufen sowie der Polizei nun auch vor, wenn nur ein Elternteil (Sorgeberechtigter) in einen der genannten systemrelevanten Berufen tätig ist. Vorher mussten beide Elternteile einen solchen Nachweis erbringen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 24. März, 00:00 Uhr, in Kraft. Weitere Infos und Allgemeinverfügungen finden Sie unter: www.coronavirus.sachsen.de (Quelle: SMK – Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
Beitrag vom 18.03.2020:
Inanspruchnahme von Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz
Die Gesamtkapazität an Betreuungsplätzen in allen Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz beträgt 1.897 Plätze. Derzeit nehmen 1.679 Kinder das Betreuungsangebot in Anspruch.
Im Rahmen der Kitaschließungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus meldeten Eltern aus Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur für 130 Kinder Bedarf für eine Notbetreuung bis zum 17.04.2020 an. Somit wird in allen Kindertageseinrichtungen der AWO Oberlausitz eine Notbetreuung angeboten.
Beitrag vom 05.05.2020:
Öffnung der Horte ab dem 06.05.2020
Die AWO-Horte öffnen zum 06.05.2020, auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 01.05.2020, wieder die Hort-Notbetreuung für Kinder der 1. bis 3. Klasse.
Beitrag vom 20.04.2020:
Die Horte in Trägerschaft AWO Oberlausitz sind ab 20.04.2020 wieder geschlossen.
Beitrag vom 30.03.2020:
Einstellung der Notbetreuung in den Horten zum 01.04.2020
Ab dem 01.04.2020 wird die Dienstanweisung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus konsequent umgesetzt, wonach die Notbetreuung der betreffenden Schüler ausschließlich über die Notbetreuung an den Schulen zu erfolgen hat.
Beitrag vom 05.05.2020:
Mittagessenversorgung in den Kindertagesstätten ab dem 14.05.
Ab dem 14.05.2020 ist die Wiederinbetriebnahme der Zentralküche Löbau geplant und somit die Mittagessenversorgung für die AWO-Kindertagesstätten gesichert.
Beitrag vom 06.04.2020:
Mittagsversorgung in den AWO-Kindertagesstätten
Seit 01.04.2020 erfolgt aus betrieblichen Gründen keine Mittagsversorgung der Kindertagesstätten über die Zentralküche Löbau.
Aktuelle Alternativen für Eltern (bis 06.04.2020):
- Eltern organisieren selbst die Mittagsversorgung mit verfügbaren Lieferanten/Lieferdiensten. Bestellung, Lieferung & Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Eltern und dem Lieferanten/Lieferdiensten. Die Essensausgabe erfolgt durch die Erzieher*in der Einrichtung an das Kind/die Kinder.
- Mitgabe von ausschließlich kalten Speisen, die zum Verzehr nicht nochmals erwärmt werden müssen.
Alle AWO-Kindertagesstätten können ab 07.04.2020 wieder mit warmen Mittagsmahlzeiten beliefert werden. Ausgenommen davon bleiben Sonderkostformen, wie z. B. spezielle Essen bei attestierten Allergien.
Beitrag vom 17.03.2020:
Auf der Grundlage der bis jetzt vorliegenden Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bezüglich der Ausbreitung des Coronavirus haben wir folgende Notfallmaßnahmen festgelegt:
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Beschäftigten in den Kindertagesstätten beschloss das Sächsische Staatsministerium für Soziales in Abstimmung mit dem Kultusministerium eine Schließung aller Kindertagesstätten ab 18. März 2020 bis einschließlich 17. April 2020.
Berufstätige oder Alleinerziehende Eltern die in den Berufsgruppen Pflege, Krankenhaus und Eingliederungshilfe, Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Medikamente), Justiz, Polizei und Feuerwehr sowie als Pädagogen und Erzieher tätig sind und keine andere Gelegenheit haben, ihre Kinder betreuen zu lassen, haben die Möglichkeit ihre Kinder in einer Notfallgruppe in der Kindertagesstätte betreuen zu lassen.
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten bleiben vorerst unverändert.
Allgemeinverfügung des Sächs. Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 16.03.2020Wir bitten Sie um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung und zum Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus.
Fachbereich Altenhilfe
Sie sind mit Kindern daheim oder haben als Erzieher*in Kinder in der Notbetreuung und möchten den Senioren aus den Altenpflegeheimen der AWO Oberlausitz eine Freude machen? Schreiben Sie gemeinsam eine Karte oder verschicken Sie ein gemaltes oder gebasteltes Bild – die Bewohner*innen freuen sich über jede noch so kleine Geste!
Die Adressen der Altenpflegeheime finden Sie hier. Ihnen jetzt schon ein Herzliches Dankeschön besonders im Namen der Senioren.
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Es wird ein Besuchsverbot für alle Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Beitrag vom 12.03.2020:
Aufgrund der Häufung von Infektionskrankheiten, insbesondere des Coronavirus und zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen, hat die AWO Oberlausitz eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten.
Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung:
- Prüfen Sie, ob Ihr Besuch verschoben werden kann.
- Beachten Sie die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie, wenn vorhanden, die Möglichkeit zur Händedesinfektion in den Einrichtungen.
- Beachten Sie die Aushänge in den jeweiligen Einrichtungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung!
Fachbereich Kinder, Jugend & Familie
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Beitrag vom 12.03.2020:
Aufgrund der Häufung von Infektionskrankheiten, insbesondere des Coronavirus und zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen, hat die AWO Oberlausitz eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten.
Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung:
- Prüfen Sie, ob Ihr Besuch verschoben werden kann.
- Beachten Sie die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie, wenn vorhanden, die Möglichkeit zur Händedesinfektion in den Einrichtungen.
- Beachten Sie die Aushänge in den jeweiligen Einrichtungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung!
Zu den aktuellen Öffnungszeiten der Beratungsstellen gelangen Sie hier.
Fachbereich Eingliederungshilfe & Wohnen
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung am 20. März 2020 weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Neben der Allgemeinverfügung zur Schließung weiterer Geschäfte und zu Besuchsverboten in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen beschloss Sachsens Staatsregierung folgende, die Einrichtungen der AWO Oberlausitz betreffende Verfügungen:
Es wird ein Besuchsverbot für alle Alten- und Pflegeheime ausgesprochen. Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften und Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und Hospize im Freistaat Sachsen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nicht betreten werden. Vom Verbot ausgenommen sind therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. Ausnahmen für nahestehende Personen (z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung) können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden. Diese Personen haben ihren geplanten Besuch telefonisch bei der Einrichtung anzukündigen.
Die Allgemeinverfügungen treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Beitrag vom 12.03.2020:
Aufgrund der Häufung von Infektionskrankheiten, insbesondere des Coronavirus und zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen, hat die AWO Oberlausitz eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Infektionen so gering wie möglich zu halten.
Um das Risiko einer Infektion zu minimieren, benötigen wir aber auch Ihre Unterstützung:
- Prüfen Sie, ob Ihr Besuch verschoben werden kann.
- Beachten Sie die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie, wenn vorhanden, die Möglichkeit zur Händedesinfektion in den Einrichtungen.
- Beachten Sie die Aushänge in den jeweiligen Einrichtungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung!